Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Hallo,
ich würde sagen, beide haben Recht.
Die Eintragung des MC war/ist ein cleverer Schachzug von BRP um die Besitzer mehr oder weniger an Kenda zu binden, da es eine offizielle Reifenbindung ja nicht mehr geben darf.
Kein anderer Reifenhersteller hat auf "Autoreifen" MC stehen. Wenn nach EU Norm ein MC drauf steht, dann sind es auch MotoCycle Reifen und werden nach Norm mit M/C gekennzeichnet.
Anhang 8448
Wenn die Möglichkeit besteht, macht es wie Werner beschrieben hat, lasst dieses dämliche MC aus den Papieren austragen und gut ist.
Alles Andere führt im Schadensfall evtl. zu einem Rechtsstreit und der kann so oder so ausgehen.
Gruß
Heinz
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Na ja, eine weitere Meinung eines TÜVlers. Ich habe beim TÜV Würzburg letztes Jahr nachgefragt. Der Prüfer hat die Originalunterlagen von BRP in seinem Computer gesucht und mir auch ausgedruckt (vergleiche Ausdruck/Bild). Der Ausdruck gilt natürlich nur für die F3 (Bj. 2016). Dort steht eindeutig nichts von "MC". Auch die Aussage meines Prüfers war eindeutig: es gibt keinen Grund, warum Autoreifen auf einem Trike verboten sein sollten. Die Unterlagen von BRP, welche dem TÜV vorliegen, sind in diesem Punkt eindeutig.
Anhang 8526
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Anbei der Ausdruck als PDF Datei in Farbe, dann kann es sich jeder herunterladen. Aber bitte unbedingt die "Nummer der EG-Typgenehmigung" (gelb markiert im Fuß und Spalte K im Fahrzeugschein) abgleichen - nur für dieses Fahrzeug gilt der Ausdruck. Ansonsten einfach mal beim TÜV nachfragen, die sollen in Ihrem Computer nachschauen.
Die Nummer der EU-Typgenehmigung ist e13*2002/24*0744*01, diese muss mit der Nummer in der Spalte K eures Fahrzeugsscheins übereinstimmen.