Wie wir bei unserer letzten Ausfahrt festgestellt haben hat ein Kumpel von uns an seiner ryker, Rally Modell, keine Warnblinkanlage. Laut Handbuch kann aber muss diese wohl werkseitig nicht verbaut sein, wie sieht es bei euch aus 🤔
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Wie wir bei unserer letzten Ausfahrt festgestellt haben hat ein Kumpel von uns an seiner ryker, Rally Modell, keine Warnblinkanlage. Laut Handbuch kann aber muss diese wohl werkseitig nicht verbaut sein, wie sieht es bei euch aus 🤔
Moin,
ist für unseren markt nicht vorgesehen,
ich werde bei mir eine Warnblinkanlage haben,
weil ich diese Funktion für Warnblinker mit in meiner Alarmanlage habe ;)
Wie für unseren Markt nicht vorgesehen? Ist doch Pflicht und ein TÜV Relevantes Bauteil die Warnblinkanlage und dessen Schalter.
Laut BA gehört der Normalerweise an die Linke Schaltereinheit, klar steht da wenn montiert aber dies sollte in Deutschland eigentlich der Fall sein.
Kann es sein das Can Am dies einfach vergessen hat?
Moin Marcel,
das selbe dachte ich mir auch,
aber anscheinend ist wohl unter der Zulassungsart dieses keine Pflicht warum auch immer ?
ich finde sowas gehört immer drauf :encouragement:
Ich habe das bei meinem Spyder auch gemacht, aber wegen der Bestätigung der Aktivierung der Alarmanlage - einen Warnblinker hat der Spyder ja serienmäßig. Dabei muss man aber ggf. aufpassen, dass man nicht gegen die eigentliche Steuerspannung treibt. Zumindest beim Spyder kommt das Blinksignal nicht von einem Relais, sondern mehr oder weniger aus dem Kombiinstrument. Deswegen habe ich in die Steuerleitungen Leistungsdioden eingebaut, damit kein Strom in das KI fließen kann ...Zitat:
...weil ich diese Funktion für Warnblinker mit in meiner Alarmanlage habe
Gruß,
Alex
Hey Rene,
Ist das echt so? Hätte ich nicht gedacht, aber das wäre eine Erklärung.
Moin Alex,
Danke für den Tipp,
darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht weil ich dachte das ein Relais verbaut sei,
habe gerade im Werkstatthandbuch nachgeschaut bei dem Ryker kommt es wohl auch vom Kombiinstrument,
könntest du mir einmal sagen welche Leistungsdioden du verbaut hast ?
Moin Marcel,
soweit ich mitbekommen habe soll das so sein,
aber Nagel mich bitte nicht fest,
kennst das ja einmal sagt der Händler das so und dann kommt es doch wieder anders ;)
Hallo
das verstehe nun wer will, meines Wissens muss eine Warnblinkanlage vorhanden sein!!!
Warnblinkanlage ist Pflicht: seit 1. Januar 1970 für Neufahrzeuge, ab 1. April 1974 für alle dem TÜV vorgeführten Fahrzeuge, in jedem Falle ab 1. Januar 1976.
Im Paragraf 15 der StVO wird darauf eingegangen, wie sich Betroffene verhalten sollen, wenn Fahrzeuge liegen bleiben. Darin heißt es genau:
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten.
Hallo Atze,
das ist schon wieder Ewigkeiten her. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war es eine 1N400x. Die Diode muss ja nicht viel können, außer "ein bisschen Strom". Bei Verwendung von 21W Lämpchen sind das knapp 2 A und die Frequenz von 50 Hz stellt wohl für keine dieser Dioden eine Herausforderung dar.
Natürlich gibt es auch Dioden, die einen kleineren Spannungsabfall hervorrufen, aber beim Blinker ist das normalerweise kein Ding!
Gruß,
Alex
Hey Ausgetreten,
So war auch mein Stand der Dinge.
Kann mir auch nicht vorstellen das sich das geändert hat schon gar nicht bei unseren Gesetzen.