Zitat von
quad rr o
Hallo Spyderlarson,
Schon gewusst? Eine seit 1.08.2006 gültige EU-Verordnung regelt den Lampenwechsel am Fahrzeug.
Demnach gilt u.a.
- das serienübliche Bordwerkzeug muss für den Lampenwechsel ausreichen
- der Lampenwechsel muss durch den Kfz-Besitzer selbst in angemessener Zeit erfolgen können, ohne dass dabei fachspezifische Kenntnisse notwendig sind
- Verletzungen sind auszuschließen
Die Verordnung findet Anwendung auf alle nach dem 1.8.2006 neu auf den Markt gebrachten Kfz-Typen.
Ich an Deiner Stelle würde BRP mal dezent auf diesen Gesetzestext hinweisen und um Erstattung bitten....
Allerdings vermute ich jetzt bei Dir eher Bequemlichkeit als Unfähigkeit...
Gruß
Reiner