Es wäre doch prima wenn sich Spyder-Fahrer melden würden die eine Anhängerkupplung angebaut haben und es in der ZUB I auch eingetragen ist.
Besonders die Bemerkung -"Bei Anhängerbetrieb"- wäre doch interessant zu wissen welche Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist.
Völlig losgelöst was ja schon im Paragraphen der StVO festgeschrieben ist.