Anhängerkupplung und Anhänger für Spyder RT

  • Hallo zusammen,

    im Sommer plane ich eine Tour mit meinem 2024er Spyder RT von Deutschland nach Kroatien. Da mich meine Frau begleitet, wird der Stauraum trotz der vorhandenen Koffer für einen 10‑tägigen Urlaub vermutlich etwas knapp.

    Daher meine Frage:
    Gibt es die Möglichkeit, am Spyder eine Anhängerkupplung zu montieren? Und falls ja, worauf muss man dabei achten?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo MiDi,

    es gibt für den 2024er Spyder RT eine Anhängerkupplung, sogar von BRP (Teilenummer 219401297) und eine Einbauanleitung. Verkauft wird diese in Deutschland aber nicht und das Eintragen ist problematisch - man man muss schon wissen, wo man hingeht. Der Kollege Red Scorpion hat an seinem 2012er RT ein Kupplung verbaut; vielleicht kann er Tipps geben.

    Davon abgesehen ist es m. M. n. sehr fraglich, ob sich der Aufwand lohnt. Falls ihr einen "festen Standort" in Kroatien habt, würde ich eher in Betracht ziehen, einen Koffer mit Klamotten zu verschicken. Das ist wesentlich kostengünstiger und man kann mit dem Spyder "frei" fahren und hat nicht so einen "Bremsklotz" hinten dran. Mit Hänger sind nämlich nur 60 km/h bzw. max. 80 km/h erlaubt - so genau kann das leider niemand sagen, aber es ist auf jeden Fall sehr langsam!

    Grüße,
    Alex

  • Hallo MIDI,

    die Möglichkeit einer Anhängerkupplung gibt es. Die Sache ist aber nicht gerade günstig....

    Dann kommt noch die Geschwindigkeit Gespann und Anhängelast inkl. Stützlast dazu.

    Mein Tipp für mehr Stauraum ist der Träger für das Topcase und ne wasserdichte Hecktasche / Gepäckrolle.

    Gruß Georg / Spyder RT Sea To Sky 2025 Dusk Metallic
    Eine Woche ohne Spyder bringt mich nicht um.... aber weshalb sollte ich es riskieren?

    Edited 3 times, last by Roadstar (February 4, 2026 at 9:13 PM).

  • Hallo Midi,

    ich hatte das letzte Jahr das gleiche Problem mit meiner RT. Wir waren 14 Tage auf Sardinien unterwegs. Ich habe mir den original Träger auf das Topcase montiert und darauf eine wasserdichte Tasche von Louis gespannt. Somit haben wir für zwei Personen alles untergebracht.

    Fahrtechnisch keine Beeinträchtigung.

    Gruss Tommes

  • Also 10 Tage Kroatien, da hat Barbarossa den besten tip gegeben . Meine RTS hat 155 Ltr. Kofferraum , da sind alle meine notwendigen Kleidungsstücke drin . Egal ob 10 oder 80 Tage unterwegs, in jeder meiner Unterkünfte ob Campingplatz oder Ferienwohnung oder Hotel , jede Destination hatte eine Waschmaschine , die ich für wenig Geld benutzen konnte . Auf Malle war eine Reinigung direkt um die Ecke , die meine gesamte Wäsche erledigt hat . Man will doch nicht gammlige Wäsche 10 Tage tragen und versaut wieder nach hause nehmen . Igitt ! Egal wo ich war , ob am Nordkap , Sardienien,Kroatien, Normandie oder sonstwo . Immer hatte ich zu viel Wäsche bei mir . Die Erfahrung zeigt , eine Grundausstattung und für 3 Tage Unterwäsche inklus. Socken T Shirts und eine ersatzjeans sind ausreichend . Das passt in EINE Seitentasche meiner Spyder . Viel Spass beim Reisen mit der Can am.

    Gruß Karl-Heinz

  • Hallo Midi,

    der Red Scorpionwird dich zum Tobias Fischer verweisen das ist der einstige der eine Anhängerkupplung in Deutschland Eingetragen bekommt.

    Der Preis lag 2025 bei 2000€ mit Anhängerkupplung, Verkablung, Steckdose und Eintragung.

    Sorry, ich kann der Empfehlung nach einem Herrn TB aus RS nicht beipflichten..

    Ungeachtet seines möglichen Fachwissens und seinem in D einmaligen heißen Draht zu einer Prueforganisation eilt dem Herrn zusätzlich noch ein höchst zweifelhafter Ruf voraus.

    Ich selbst kenne eine Hand voll Forenmitglieder die kein gutes Haar an dem Herrn lassen werden - aus gutem Grund..

    Hat man das vergessen..??

    Gruss vom Tourensohn

    Spyder F3 LTD, EZ 07/22, Monolith Black Satin; Stabi und H&R-Federn v, Pkw-Bereifung, 3.Bremsleuchte, Windshield verstellbar, LED-Bel.Fender u.v.m.

    Edited once, last by Administrator: Antwort und Zitat voneinander getrennt (February 5, 2026 at 11:34 AM).

  • Tourensohn dafür habe ich es ja auch hier reingeschrieben ich find das der Preis übertrieben ist.

    Wie du auch schon geschrieben hast Ungeachtet seines möglichen Fachwissens und seinem in D einmaligen heißen Draht zu einer Prueforanisation eilt dem Herrn zusätztlich noch ein höshst zweifelhafter Ruf voraus.

    Deswegen habe ich mich nicht auf die Sache eingelassen.

    Gruß Ralf :thumbup:

  • Als größtes Manko sehe ich persönlich die Reisegeschwindigkeit.

    Wie es bei der Spyder eingetragen ist kann ich es nicht sagen, dafür fehlen mir schriftliche Unterlagen. Aber bei allen Quads wird mit Anhängerbetrieb die Höchstgeschwindigkeit mit 60kmH in die Papiere eingetragen.

    Selbst wenn es bei der Spyder 80kmH sein sollten, damit wollte ich nicht mehre hundert Kilometer zurücklegen. Wenn ich mir vorstelle auf den Autobahnen mich in die Reihe der Lkw´s einreihen zu müssen. Einfach schrecklich.

  • https://de.tourmaster.nl/Cam-Am. Da wirst auch fündig. nur musst du die genaue Type und Baujahr angeben, denn die Stecker zu den Rücklichtern sind verschieden


    In der Bedienungsanleitung steht ab Seite 96 alles was dafür notwendig ist. Die RT ist für Anhängerbetrieb ausgelegt und Genehmigt .

    Wir sind in Österreich zudem da wieder etwas bevorzugt und brauchen eine Anhängekupplung nicht eintragen, sofern sie ein gültiges Prüfzeichen hat

    Edited once, last by Pan21 (February 6, 2026 at 4:44 PM).

  • Als größtes Manko sehe ich persönlich die Reisegeschwindigkeit.

    Wie es bei der Spyder eingetragen ist kann ich es nicht sagen, dafür fehlen mir schriftliche Unterlagen. Aber bei allen Quads wird mit Anhängerbetrieb die Höchstgeschwindigkeit mit 60kmH in die Papiere eingetragen.

    Selbst wenn es bei der Spyder 80kmH sein sollten, damit wollte ich nicht mehre hundert Kilometer zurücklegen. Wenn ich mir vorstelle auf den Autobahnen mich in die Reihe der Lkw´s einreihen zu müssen. Einfach schrecklich.

    Sorry aber wie lange fährst du mit einer Spider auf einer Autobahn? Das macht doch weder mit 80 noch 130kmh spass ? Ich fahre Autobahn nur wenn es wirklich Notwendig ist, ansonsten nur Bundesstrassen.

  • Im Handbuch meines 24er Spyders ist der Anhängerbetrieb genau beschrieben incl. Deichsellast und Zuladung. Ich hatte den Eindruck, daß das eine ganz normale Sache ist. Über nationale Zulassungmöglichkeiten steht da allerdings nichts drin. Auch nichts über eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Da der Spyder aber kein Motorrad ist, denke ich , daß es wie bei einem Auto sein müsste.

    Ich finde es aber auch besser, alles "irgendwie" draufzupacken.

    Gruß, Werner

    RT fahren.... was sonst
    Spyder RT LTD, Deep Marsala Metallic, Modell 2024

  • Im Handbuch meines 24er Spyders ist der Anhängerbetrieb genau beschrieben incl. Deichsellast und Zuladung. Ich hatte den Eindruck, daß das eine ganz normale Sache ist. Über nationale Zulassungmöglichkeiten steht da allerdings nichts drin. Auch nichts über eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Da der Spyder aber kein Motorrad ist, denke ich , daß es wie bei einem Auto sein müsste.

    Ich finde es aber auch besser, alles "irgendwie" draufzupacken.

    Gruß, Werner

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    Ich habe das Zertifikat von der Firma bekommen.

  • Da der Spyder aber kein Motorrad ist, denke ich , daß es wie bei einem Auto sein müsste.

    Die Fahrzeugklasse des Spyders nennt sich L5e - da ist fast nichts so wie beim PKW ... leider!

    Eine mögliche Erklärung für den eigentlichen Sachverhalt:

    "Die maßgebliche Regel steht in § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb StVO. Dort wird festgelegt, dass: Krafträder mit Anhänger außerorts höchstens 60 km/h fahren dürfen. Da ein L5e‑Fahrzeug laut Kraftfahrt‑Bundesamt ein dreirädriges Kraftfahrzeug und damit ein Kraftrad im rechtlichen Sinn ist, fällt es unter dieselbe Vorschrift."

    Leider hat das noch niemand zweifelsfrei belegen bzw. widerlegen können. Im Zweifel werden Gefahren und Konsequenzen einfach ignoriert ... :rolleyes:

    Grüße,
    Alex

  • The content cannot be displayed because you do not have authorisation to view this content.
    Ich habe das Zertifikat von der Firma bekommen.

    Wie war das mit den "üblichen Verdächtigen"...

    Als ich mir das Zertifikat angesehen hatte genügte nur der oben in attraktivem blau leuchtende Firmenname um bei mir gewisse Erinnerungen zu wecken.
    Hatte nicht unser Forenkollege aus der Bundeshauptstadt einen Spyder-Anhänger von diesem Hersteller?

    Zugegeben, Anhänger und Anhängevorrichtung miteinander zu vergleichen ist so wie Äpfel mit Birnen gleich zu stellen - und trotzdem:
    Mich würde ein unangenehmes Gefühl beschleichen..

    Gruß vom Tourensohn

    Spyder F3 LTD, EZ 07/22, Monolith Black Satin; Stabi und H&R-Federn v, Pkw-Bereifung, 3.Bremsleuchte, Windshield verstellbar, LED-Bel.Fender u.v.m.

  • Die Fahrzeugklasse des Spyders nennt sich L5e - da ist fast nichts so wie beim PKW ... leider!

    Eine mögliche Erklärung für den eigentlichen Sachverhalt:

    "Die maßgebliche Regel steht in § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb StVO. Dort wird festgelegt, dass: Krafträder mit Anhänger außerorts höchstens 60 km/h fahren dürfen. Da ein L5e‑Fahrzeug laut Kraftfahrt‑Bundesamt ein dreirädriges Kraftfahrzeug und damit ein Kraftrad im rechtlichen Sinn ist, fällt es unter dieselbe Vorschrift."

    Leider hat das noch niemand zweifelsfrei belegen bzw. widerlegen können. Im Zweifel werden Gefahren und Konsequenzen einfach ignoriert ... :rolleyes:

    Grüße,
    Alex

    Hallo Alex,

    alles richtig...
    Leider hat der Gesetzgeber vergessen die einem Kraftrad ähnlichen Fahrzeuge auch so zu besteuern..
    Bautechnisch ein Kraftrad - fiskalisch nicht...

    Gruß vom Tourensohn

    Spyder F3 LTD, EZ 07/22, Monolith Black Satin; Stabi und H&R-Federn v, Pkw-Bereifung, 3.Bremsleuchte, Windshield verstellbar, LED-Bel.Fender u.v.m.

  • Hallo,

    die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für unsere Fahrzeugklasse L5e 60 km/h.
    Aus meiner Sicht hat Alex den entscheidenden Paragraphen der StVO genannt.

    In § 3 Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb StVO steht, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit für "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t" 60 km/h beträgt.
    Da unsere Fahrzeugklasse L5e nicht unter die Ausnahmen "Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t" fällt, wird sie von der Grundregel "alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger" erfasst, ebenso Motorräder und Quads.
    Mithin beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für unsere Fahrzeugklasse L5e 60 km/h.

    Für mich ist das eindeutig.
    Worin könnten Zweifel begründet sein?

    Außerhalb Deutschlands gelten vermutlich andere Tempo-Begrenzungen.

    Beste Grüße
    Gerd

    Spyder RT LTD 2023

    Edited once, last by Sternla: Ergänzung (February 7, 2026 at 10:51 AM).

  • Also ich kann und will nichts negatives über diese Firma sagen, im Gegenteil, ich habe mit denen bisher beste Erfahrungen gemacht . Diese Anhängerkupplung von Show Chrome kannst dir auch günstiger über E-Bay besorgen, nur bekommst dann von denen keine Plakette und Zertifikat . Die Verkaufen auch diverse Trailer, von etwas über 1600-, bis 5000,- Euronen, wobei diese billigste sich jeder selbst basteln könnte, ein kleines Anhängergrundgestell und eine Dachbox draufmontieren.

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