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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FOX Zubehör und Beifahrersitze



chris
04.04.2019, 17:52
scheinbar gibt's da noch Probleme für die Zulassung in Deutschland - weiss da irgendwer was genaueres ???

marci1987
04.04.2019, 17:59
Welche Teile meinst du denn damit genau?
Beifahrersitz war kein Problem, Fahrwerk und Sway Bar würde auch gehen.

chris
04.04.2019, 20:30
die FOX Dämpfer sind laut Aussage von manchen Händlern noch nicht "freigegeben" - Kunde soll statt dessen die Rally nehmen ?!?

marci1987
04.04.2019, 21:37
Welche Händler erzählen den sowas?
Ob ich mir das Fox für die Spyder oder Ryker bestelle und verbaue, da besteht kein Unterschied.
Wenn es um Zulassung geht.

Barbarossa
04.04.2019, 22:30
Ob ich mir das Fox für die Spyder oder Ryker bestelle und verbaue, da besteht kein Unterschied.
Wenn es um Zulassung geht.

Äh?! Nein!

Wenn das so wäre, dann dürfte ich z.B. die Felgen von einem Passat auch auf einen Polo montieren - sind ja beides VWs und die Passat-Felgen haben eine Freigabe!

Gruß,
Alex

marci1987
05.04.2019, 06:43
Moin Alex,

Ich seh schon war etwas zu ungenau geschrieben.
Wenn ich eine Spyder und eine Ryker kaufe und für beide das jeweils passende Originale Fox Fahrwerk bestelle und verbaue und beide dann zulasse, das meine ich.

Dann ist es wieder egal von es um Zulassung geht, daher frage ich mich wo da bitte das Problem sein soll.

Beim Passat und Polo ist das völlig klar.
Auch beim PKW Hersteller kann man ab Werk andere Fahrwerke bestellen, spielt beim zulassen auch keine Rolle.

Michaaa
05.04.2019, 06:48
Ist doch pupe was ein Hersteller als Zubehör im Angebot hat. Das bedeutet noch lange nicht, dass die Teile automatisch eine Zulassung für die Nutzung im Straßenverkehr haben.

mcr01
05.04.2019, 07:10
Salve,
ich hole mein Mühle heute Mittag endlich beim Händler ab.
Die Maschine ist zugelassen incl. Beifahrersitz, stärkerer Feder und Swaybar.
Scheint zumindest für diese Teile kein Problem gewesen zu sein.

Gruß
Thomas

Barbarossa
05.04.2019, 07:21
Hallo Marcel,

das ist leider wieder zu einfach gedacht! Man braucht eine Typgenehmigung passend zum jeweiligen Fahrzeug! Vor kurzem war z.B. das Wilbersfahrwerk für den F3-LTD nicht mehr lieferbar, weil etwas mit der Typgenehmigung nicht gestimmt hat - für alle anderen Spyder (inkl. dem "normalen" F3) gab's das FW weiterhin.

Weiteres Beispiel: Den Akrapovic von BRP für den RS darf ich bei meinem GS nicht montieren! Obwohl beides sehr ähnliche Fahrzeuge sind, gibt es doch unter der Haube signifikante Unterschiede.

So gibt es auch bei Fahrwerken eine Menge Parameter, die man nicht unbedingt so auf dem Schirm hat: Auftretenden Kräfte durch verschiedene Anstellwinkel bzw. Anlenkpunkte usw.

Fazit: Sämtliches Zubehör braucht eine Typgenehmigung passend zum jeweiligen Fahrzeug!

Gruß,
Alex

marci1987
05.04.2019, 07:28
Moin Alex und Micha,

Das ist absolut Richtig und mir völlig bewusst. Auf der Seite von Brp steht ja nichts was behauptet das man das Zubehör fürs jeweilige Fahrzeug nicht nehmen darf und nicht im EU Raum oder DE Raum fahren darf.

Klar gibt es auch Ausnahmen aber um diese geht es hier im Thread nicht.

Thomas, schreibt ja wie es in der Praxis ist.

Barbarossa
05.04.2019, 07:49
Thomas, schreibt ja wie es in der Praxis ist.

Thomas hätte wohl treffender schreiben sollen: Die Maschine ist zugelassen trotz Beifahrersitz, stärkerer Feder und Swaybar. Das interessiert doch die Zulassungsstelle nicht, wenn nicht zugelassene Teile verbaut hast! I.d.R. prüft die Zulassungsstelle lediglich die Dokumente, die für die Zulassung des Fahrzeugs notwendig sind. Von etwaig verbautem Zubehör wissen die ja gar nichts!

Und damit BRP auf der sicheren Seite ist, steht unten auf der Katalogseite auch folgender Hinweis:


Einige Produkte sind möglicherweise in Ihrer Region nicht erhältlich oder nicht zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Händler.

Als wenn der Händler sagt, das ein Teil (noch) keine Zulassung hat, dann sollte man das ernst nehmen, denn letzten Endes ist man selbst für die StVO-Konformität des eigenen Fahrzeugs verantwortlich!

Gruß,
Alex

marci1987
05.04.2019, 08:12
Ok den Text hab ich bisher nicht gesehen, mein Händler sagt halt das es geht.

mcr01
05.04.2019, 08:35
Salve,
ich habe vom Händler keinen Hinweis bekommen, daß die Teile nicht zugelassen sind.

Wenn Anbauteile für den Ryker keine Zulassung haben, dann wird das bei BRP auch so beschrieben, siehe z. Bsp. hier: https://de.brppac.com/brp-219400848.html

Gruß
Thomas

Barbarossa
05.04.2019, 08:53
Ggf. hat das auch der ein oder andere Händler falsch interpretiert und der Hinweis bezog sich gar nicht auf das Fahrwerk bzw. den Stabi?! Eine kurze Rückversicherung sollte Klarheit bringen ...

Gruß,
Alex

Finito
05.04.2019, 21:43
Find ich auch doof, dass die Zusatzleuchten auf der Motorhaube und im Handschutz keine Zulassung haben. Hätte die so gern verbaut weils einfach geil aussieht.

kleinkahler
13.04.2019, 14:44
Also ich hatte die Diskussion gestern auch wieder mit meinem Händler bezogen auf den Zubehör-Stabi, den ich nach Empfehlungen hier aus dem Forum gerne noch drin gehabt hätte in meiner Rally.
Hab ihn auch darauf hingewiesen das auf der BRPPAC-Seite bei einigen Teilen explizit darauf hingewiesen wird das diese Teile in der EU keine Zulassung haben (z.B. die ganzen Beleuchtungs-Teile).
Bei dem Stabi steht nichts dergleichen dabei.

Seine Aussage (auf die ich mich wohl oder übel verlassen muss)...
Die Beleuchtungs-Teile kann er beispielsweise noch nicht mal bestellen da sie nicht zugelassen sind.
Andere Teile wie das Fahrwerk und den Stabi kann er bestellen und würde sie auch einbauen aber nur wenn der Kunde ihm unterschreibt das dies auf seine eigene Gefahr geschieht.
Denn diese Teile (auch wenn sie Original-Zubehör von BRP sind) haben für das Fahrzeug keine Typgenehmigung und sind daher in Deutschland nicht zugelassen (in einem anderen EU Land kann das anders sein).
Solange nichts passiert ist das alles kein Problem... da kräht kein Hahn danach.
Aber wenn was passieren sollte und ein Gutachter schaut sich das genauer an könnte das zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen und man hat im schlimmsten Fall viel Ärger an der Backe.
Er würde mir das Teil natürlich gerne verkaufen... er Verdient damit ja sein Geld.
Aber er muss mich als Händler darauf hinweisen und die Entscheidung liegt dann beim Kunden.

Mein Fazit... Ich lass es lieber erstmal.
Wenn es eine offizielle Typzulassung gibt dafür bin ich dabei.

Barbarossa
13.04.2019, 15:05
Hallo,

aufgrund dieser Faktenlage würde ich auch von diesem Stabi Anstand nehmen - da kommt man ja ggf. in Teufels Küche! Aber probier's doch mal hier: http://www.js-spezial.com/stabilisatoren.html.

Aktuell werden zwar nur Stabis für den F3 und den RT angeboten, aber wenn, dann mit TÜV-Gutachten!

Gruß,
Alex