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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein DDR für den Sypder



Traumspyder
13.03.2018, 11:02
Hallo!
Wer kann helfen

Habe den Führerschein der DDR nur A-Klasse. Laut Auskunft darf ich mit diesem Führerschein einen Spyder nur in Deutschland und Österreich fahren.

Wer hat Erfahrung mit dem Umtausch auf den EU Führerschein, damit "soll" ich auch einen Spyder in den anderen Ländern (Alpen) fahren können . Konnte aber bisher keinen finden, der mir dies bestätigte .

Der EU Führerschein sind ja auch nur befristet , so weit mir bekannt ist.

Mein DDR Führerschein ist bis 19.01.2033 gültig , dann bin ich in Rente


Gruß Horst

Tourensohn
13.03.2018, 14:55
Hallo Horst,

ein äusserst interessantes Thema...

Schau mal hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/ddr-fuehrerschein/

Gruß Reiner

Traumspyder
13.03.2018, 16:09
Danke Rainer :stupid:

A (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.01.1989) Aktuelle Entsprechungen : AM, A1, A2, A, L Schlüsselzahl : L 174, 175 wie ist die Rechtslage ?? :barbershop_quartet_

esso 4
13.03.2018, 16:27
Also den DDR Führerschein habe ich vor 25 Jahren in einen bundesrepublikanischen
getauscht. Also wenn Du den Autoführerschein hast, was spricht dagegen ??????

Volkmar

Tourensohn
13.03.2018, 17:39
Hallo Horst,

ich bin ein WESSI-Reiner und schreibe mich deshalb mit "E" und mit "I", aber egal...

Zynikermodus AN:

Nimm Deinen nostalgischen Lappen, pack mal eben ein Bündel Ostmark (im Gegenwert von € 50.-) für Gebühren ein, male Dir am Automaten ein ordentliches Bild Deines Konterfei und gehe schnurstracks zu Deinem für Dich zuständigen Vopo..:welcoming:
Der stellt Dir dann ein Bundesrepublikanisches Dokument aus, das Dich zum Führen eines KFZ berechtigt..

Falls Du Dir nicht sicher bist ob das klappt, so spreche den V-Mann in Deiner Strasse an...

Zynikermodus AUS

Reiner

Traumspyder
13.03.2018, 18:35
habe keinen Autoführeschein, nur den fürs Motorrad :victorious:

Ocelot
13.03.2018, 19:37
Hallo Horst,

ganz schön kniffelig dein Problem. Aber ich denke mit dem Führerschein fürs Motorrad darfst du auf jeden Fall den Spyder fahren auch wenn der noch aus der" guten alten Zeit" ist, das man den mit dem Autolappen bewegen darf ist wohl der Mehrspurigkeit geschuldet. Ich glaube bis letzes Jahr irgendwann war man zB. in Italien ( und auch anderen europäischen Ländern)nur geduldet mit dem Autolappen denn da musste man den Motorradschein haben. Das haben sie aber dann geändert. Gab da mal hier im Forum ein Dokument von BRP.
Also wie gesagt ich denke! aber wissen tue ich es nicht. :indecisiveness:
Gruß Björn

Tourensohn
13.03.2018, 19:48
Hallo Horst,

die Wende ist ja schon ein paar Tage her und Du müsstest zwischenzeitlich genug Zeit und Möglichkeiten gehabt haben Dich hinreichend zu informieren...

Ich kann Dir nur den gut und ernst gemeinten Ratschlag erteilen, Dich an Dein örtliches STVA bzw. Deine für Dich zuständige Führerscheinstelle zu wenden.
Dort bekommst Du 100%ige Rechtssicherheit...
Alles andere wäre die Glaskugel befragen..

Allerdings bin ich der Meinung, dass Du mit Deinem jetzigen Führerschein den Spyder NICHT fahren dürftest..

R-EI-ner

Ocelot
13.03.2018, 20:07
Hallo,
der DDR-Lappen ist und bleibt immer noch weltweit gültig! Der Bundesdeutsche Führerschein (darf man es noch so nennen?) ist es leider nicht. Selbst in der Schweiz könnte es theoretisch schon zu Problemen kommen. Also ist nur das Problem zu klären ob Horst mit dem Motorradschein den Spyder bewegen darfst. Und das dann auch EU-weit. Da brauch der Horst nichts umtauschen und Gebühren bezahlen. Wenn er nicht fahren darf kommt er um den PKW -Schein nicht drumrum und dann bekommt er sowieso den neuen.:victorious:
Gruß Björn

sohn47
13.03.2018, 22:31
Hallo Traumspyder,
ich kenne aus dem Osten nur die Fahrerlaubnisklassen von 1 = Motorrad (ab 18 Jahren ohne Leistungsbegrenzung) bis 5 = LKW. Eine Klasse A ist mir völlig unbekannt. Falls Du die Klasse 1 hast, wie ich vermute, werden bei einem Umtausch in den scheckkartengroßen neuen Führerschein die Klassen A1 und A eingetragen. Sicher hätte ich aus Faulheitsgründen meinen alten DDR-Lappen auch behalten, aber da wir mit den Motorrädern nach Rußland fahren wollten, brauchten wir einen Internationalen Führerschein. Und selbigen bekommt man nur ausgestellt, wenn man den bundesdeutschen Führerschein hat. Also: erst DDR-Lappen in neuen Führerschein umgetauscht und dann den Internationalen Führerschein beantragt. Mit der Klasse A dürfte doch das Spyderfahren auch im Ausland kein Problem sein. Bei der Umschreibung sind die Ossis ausnahmsweise mal etwas begünstigt worden: während man in der DDR mit der PKW-Fahrerlaubnis Klasse 4 nur PKW fahren durfte, sind es nach der Umschreibung zusätzlich auch LKW bis 7,5 t. (Hat man das nun nur aus Mitleid so festgelegt oder spielt hier der erkannte IQ eine Rolle?)

Traumspyder
14.03.2018, 05:56
Danke für die vielen Antworten. Werde mich noch mal mit meiner Füherscheinstelle in Verbindung setzen . Wie geschrieben , laut Erstauskunft in Deutschland und Österreich möglich.

Tourensohn
14.03.2018, 07:05
Oha - nur Deutschland und Österreich...??

Und obwohl wir zwischenzeitlich EU-Recht haben ist das restliche Europa nicht mit inbegriffen..??

Da lobe ich mir meinen EU-Führerschein..

Reiner

Traumspyder
15.03.2018, 13:35
hängt wohl mit den Schlüsselummern zusammen , daher diese Einschränkungen

Tourensohn
15.03.2018, 21:25
Hallo,

meine Antwort fällt für Dich unbefriedigend aus, denn an statt die Leute hier wuschig zu machen und damit von sich selbst preis zu geben, dass man möglicherweise ein notorischer Schwarzfahrer sei, wäre die richtige Handlungsweise die, Dich an die Führerscheinstelle beim Kraftfahrtbundesamt zu wenden..
Die dortige Auskunft ist kostenfrei, Du bekommst Deine Anfrage sogar schriftlich beantwortet und damit wäre dann Rechtssicherheit hergestellt..

Dank meiner Fähigkeit mit wohl ausgesuchten Schlagwörtern bestimmte Suchmaschinen zu füttern, habe ich zu Deiner Mutmaßung, es liege an den Schlüsselnummern, für Dich mal eben nachgesehen, was diese Angaben in Deinem Fall bedeuten:

174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3

Somit dürfte weiterhin einer Spekulation über die Gültigkeit Deiner Fahrerlaubnis Tür und Tor geöffnet sein, denn unsere Spydermodelle sind allesamt leistungstechnisch weitaus größer dimmensioniert, als in den oben genannten Schlüsselzahlen erklärt

R-EI-ner

Ausgetreten
16.03.2018, 05:13
Hallo

:sorrow: da steht wohl bald ein Spyder zum verkauf :whistle:

Ocelot
16.03.2018, 17:29
Hallo,
danke Reiner das du dir die Mühe mit der Schlüsselnummersuche gemacht hast. Das erklärt natürlich einiges jetzt wo man besser Bescheid weiß. Laut deinen Recherchen fährt der Horst eindeutig illegal auf unseren Straßen. Mit der Genehmigung für ein "Krause Duo" einen Spyder zu bewegen ist ja wohl der Hammer!:stupid:
Gültigkeit der Fahrerlaubnis hin oder her ist eine Sache, aber die Fahrzeugklassen lustig nach eigenem Ermessen auszulegen... Junge Junge!
So ein Haufen unnötiger Aufregung, von mir Sorry dafür :cheers:, wegen nichts.
Gruß Björn

Tourensohn
16.03.2018, 17:46
@Ausgetreten:
Ich bin mir gar nicht mal sicher ob er überhaupt einen Spyder besitzt - in seinen Forenbeiträgen war zwar die Andeutung von Kaufinteresse da, aber einen eindeutigen Thread nach dem Motto "ich bin ein stolzer Spyderbesitzer" habe ich in seiner Forenvita nicht gefunden..

@Ocelot:
alles gut..

Reiner

Shadowblues
16.03.2018, 17:50
Jetzt lasst den TE doch mal in Ruhe, eure Schlussfolgerungen helfen nicht wirklich. Immerhin sagte im die Zulassungsstelle wohl, dass es in D und Ö erlaubt ist.

Roger

Tourensohn
16.03.2018, 18:18
Übrigens habe ich nun gefunden worauf sich der TE in seinem Ursprungsbeitrag berufen hatte..
Das sagt BRP:

In Deutschland und Österreich ist ein Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder ein Führerschein der Klasse B (PKW) und ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben, um einen Can-Am Spyder im jeweiligen Land fahren zu können. Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

Traumspyder
17.03.2018, 04:56
Habe ja schon einen Spyder in Auge ,aber ohne sicher zu seih ihn fahren zu dürfen , , möchte ich ihn nicht unbedingt als " Wetranlage " kaufen.

Ausgetreten
17.03.2018, 05:41
Hallo Reiner

da haste mal wieder recht gehabt ☺️

Habe auch noch nie gehört dass man einen Spyder als Wertanlage kauft, zwar ist der Spyder(GS) wirklich sehr Wertstabil aber da gibt es besseres um sein Geld anzulegen und hält unter umständen genauso lange z.B. 🍺 oder eine 🐖

:whistle: :bah:

Traumspyder
17.03.2018, 05:48
Lach , so ernst ,war mein letzter Kommentar nun echt nicht gemeint. :stupid: