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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung Info zur Fahrerlaubnis Verordnung 2017



Spyder-Siggi
28.09.2017, 12:52
Dachte ich Poste das mal, falls das nicht bekannt ist.
Hatte beim letzten Treffen in Wertach
mit einigen darüber gesprochen das es so eine Info von BRP gibt.

Hier ist der Link zum Dokument zu Nachlesen.

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und ein Print Screen hier dazu

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Shadowblues
30.09.2017, 20:49
Hallo zusammen,

wie ist die Situation in Kroatien? Kroatien gehört ja wohl zu Europa und auch zur EU. Nach meiner Information reicht hier ein B-Führerschein NICHT aus. Weiss da jemand mehr dazu?

Gruß
Roger

Spyder-Siggi
30.09.2017, 21:44
Also ich bin in Kroatien gefahren mit dem B Schein
Die gehören zur EU somit sollte das kein Problem sein
so wie ich das sehe! EU Regelung. Bestandsschutz.

Batmobil-F3
13.08.2018, 13:32
Ich wollte den Thread noch mal nach oben holen. Ich hatte noch die Info, dass Trike nur mit B-Führerschein, ausgestellt bis 19.01.2013 gefahren werden darf. Eine Bekannte hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass in Deutschland grundsätzlich mit dem B-Führerschein ein Trike gefahren werden darf. Einzige Voraussetzung ist ein Mindestalter von 21 Jahren.

Ausgetreten
13.08.2018, 18:18
Dann zählt das auch für die Harley und Honda Trikes?

So ne Harley wäre auch ne Option,finde den Klang extrem geil allerdings denke ich das ne Spyder sich besser fahren lässt,weiß es aber nicht genau.

Michaaa
14.08.2018, 05:52
Es gibt für Spyder keine Sonderbehandlung...

Barbarossa
14.08.2018, 06:55
Hallo,

ich würde mal behaupten, dass diese Regelung nicht für Harley- oder Honda Trikes gilt, denn das sind prinzipiell immer noch Motorräder - mit einem zusätzlichen (Stürz-)Rad. Dafür braucht man nach wie vor eine Führerschein der Klasse A.

Gruß,
Alex

Romebo
14.08.2018, 07:40
Hallo,

ich würde mal behaupten, dass diese Regelung nicht für Harley- oder Honda Trikes gilt, denn das sind prinzipiell immer noch Motorräder - mit einem zusätzlichen (Stürz-)Rad. Dafür braucht man nach wie vor eine Führerschein der Klasse A.

Gruß,
Alex

Spurbreite ist entscheidend......und die ist groß genug, somit PKW-Führerschein.
Ab 460 mm gilt es als mehrspuriges Fahrzeug,

gilt aber nicht für Motorrad mit Beiwagen.

Spydie71
14.08.2018, 07:46
Moin moin!

Sorry Alex, aber das stimmt nicht!

Die Harley Tri-Glide bzw. der Freewheeler fallen unter die gleiche Fahrzeugklasse L5e wie unsere Spyder, da sie den gleichen Aufbau haben ("drei symmetrisch angeordnete Räder") und daher gelten damit auch die gleichen Führerschein - Anforderungen!

Siehe hier:

https://www.autogazette.de/harley/motorrad/bmw/harley-davidson-tri-glide-eine-harley-fuer-autofahrer-324399.html oder

http://t.wn.de/Freizeit/Ratgeber/Auto/2016/10/2558656-Pkw-Fuehrerschein-ausreichend-Potentes-Dreirad-Harley-Davidson-zeigt-Trike-Freewheeler

Gruß Jörg

BadMike
14.08.2018, 08:17
Dann zählt das auch für die Harley und Honda Trikes?

So ne Harley wäre auch ne Option,finde den Klang extrem geil allerdings denke ich das ne Spyder sich besser fahren lässt,weiß es aber nicht genau.

Hätte in jedem Falle den Vorteil, dass man die Qualität unserer Spyder und die "geringen" Kosten für Werkstatt, Ersatzteile etc. wieder schätzen würde...so ne Harley kann noch deutlich mehr ins Geld gehen als ne Spyder, spreche da aus Erfahrung. Nachteil ist natürlich, Harley fährt mittlerweile jeder, ich persönlich kann die Rüttelplatten langsam nicht mehr sehen, ist aber Geschmacksache :culpability:

Gruß Mike

blacksheep
14.08.2018, 09:44
Also verstehe ich das richtig so, das es letztendlich auf die Spurbreite (mindestens 460mm) ankommt, oder welche Fahrzeugklasse in den Papieren vermerkt ist?? Meine Frage zielt z.B. auf Yamaha Niken oder Honda Neowing ab......wie verhält es sich da?

Batmobil-F3
14.08.2018, 09:48
Die Klasse L5e (Trike) ist wie folgt definiert: Dreirädriges Fahrzeug (Kraftrad) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
D.h. auch die dreirädrigen "Motorräder" außer Gespanne fallen darunter. Zusätzlich ist noch die Spurweite ab 460mm Voraussetzung (wie von Rombeo bereits ausgeführt). Deshalb wird z.B. die Yamaha Niken trotz ihrer drei Räder als Motorrad eingestuft (Spurweite 410mm). Die Honda Neowing ist ein Trike (L5e), da die Spurweite über 460mm liegt.
Es gibt auch Anbieter, welche einen Harley-Umbau als Reverse Trike anbieten: https://www.google.com/search?q=reverse+trike+harley&client=firefox-b&gbv=1&prmd=ivns&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiM2KuUk-zcAhVCKFAKHbwbDl4QsAQIFA
Des Weiteren habe ich einen japanischen Customizer gefunden, welcher ein Trike mit Neigetechnik konstruiert hat http://kreissieg.com/trike.html

blacksheep
14.08.2018, 09:51
Aha ok. Danke. Dann hat die Yamaha Niken wohl weniger als 460mm! Glaube die Honda Neowing ist bisher noch nicht auf dem Markt...nur ne Studie bisher. Würde mich interessieren wie hier der Abstand der Räder ist? Und die Neigung/Schräglage spielt dabei garkeine Rolle??

Romebo
14.08.2018, 09:51
Also verstehe ich das richtig so, das es letztendlich auf die Spurbreite (mindestens 460mm) ankommt, oder welche Fahrzeugklasse in den Papieren vermerkt ist?? Meine Frage zielt z.B. auf Yamaha Niken oder Honda Neowing ab......wie verhält es sich da?


Yamaha ist der Unklarheit aus dem Weg gegangen: Spurweite nur 410 mm somit keine Klasse B


Honda Neowing ist doch bisher Concept, ob und wie es mal auf den Markt kommt.....??

Spydie71
14.08.2018, 10:03
Und die Neigung/Schräglage spielt dabei garkeine Rolle??

Nein, die Neigung spielt dabei keine Rolle!

Bin vor vier Jahren mal den MP3 von Piaggio Probe gefahren und war schon etwas entsetzt, dass man mit dem B-Führerschein so ein Fahrzeug fahren darf, denn mit PKW hat das Teil aufgrund der Kurvenneigung rein gar nichts zu tun...meine Frau war als Bikern sichtlich erleichtert, als ich mit dem Ding wieder heil auf dem Hof des Händlers angekommen bin...:courage:

Barbarossa
27.08.2018, 08:25
Ich würde diesbezüglich beim ADAC nachfragen und wenn's geht, dann schriftlich. So hat man im Fall eines Falles auch etwas in der Hand!

Gruß,
Alex