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schechner
31.05.2016, 20:31
Hallo Spyder-Gemeinde, noch eine Frage:

Wenn ich mir eine gebrauchte Spyder kaufe, dann vom Händler (wegen der automatischen 2 Jahres Kaufgarantie, egal wie weit er weg ist!) oder Privatpersonen (sind halt deutlich Billiger!) Was meint ihr???
Gruß, Heiko

Barbarossa
31.05.2016, 20:55
Hallo Heiko,

ein Gebrauchtfahrzeug-Kauf ist immer ein Stück weit Vertrauenssache. Ich habe meinen Spyder 2008 von Privat gekauft und habe Glück gehabt - allerdings muss ich auch sagen, dass das Fahrzeug erst 3 Monate alt war und somit noch Garantie seitens BRP bestand. Ich hatte also nur ein geringes Risiko zu tragen.

Ich würde mir einfach mal ein paar Angebote "live" ansehen und dann entscheiden. Egal von wem man kauft, es sollte ein möglichst lückenlosen Serviceheft und ggf. Rechnungen über erfolgte Reparaturen bzw. Kundendienste vorhanden sein.

Falls du etwas konkretes in Aussicht hast, kannst du ja hier im Forum nochmals wegen einer Bewertung rückfragen ...

Gruß,
Alex

Bayerntom
31.05.2016, 21:19
Seh ich da was falsch?
Beim Gebrauchtkauf hast doch nur 12Monate Gewährleistung wo bei du bereits nach 6 Monaten die Beweispflicht hast und nachweisen musst, daß der Mangel schon beim Kauf da war. Hab das selber schmerzlich erlebt bei meinem BMW.

Tom1968
31.05.2016, 22:01
Beim Kauf beim Händler hast Du 24 Monate Gewährleistung, das schreibt der Gesetzgeber vor. Der Händler kann die Gewährleistung auf 12 Monate reduzieren. Aber so wie Bayerntom schreibt, bist Du nach 6 Monaten in der Beweispflicht und das wird schwierig. Beim Neukauf hast Du Garantie, je nach Modell bist zu 4 Jahre, da ist, außer Verschleisteile, alles abgedeckt.
Beim Privatkauf hast Du nichts, also Vertrauenssache und eventuell einen Preisvorteil gegenüber dem Kauf beim Händler.
Wenn Du ein gutes Gefühl bei der Sache hast und den Preisvorteil gegen die schwammige Gewährleistung aufrechnest dann würde ich den Privatkauf vorziehen.

Rainer
01.06.2016, 01:11
Hallo,

Falls Du einen gebrauchten Artikel beim Händler kaufst hast Du eine Gewährleistung von einem Jahr.

Das gilt nicht nur für Fahrzeuge.

Gruß Rainer

Tom1968
01.06.2016, 06:55
Hallo,

Falls Du einen gebrauchten Artikel beim Händler kaufst hast Du eine Gewährleistung von einem Jahr.

Das gilt nicht nur für Fahrzeuge.

Gruß Rainer

Nur mal zur Richtigstellung, ist zwar nicht das Thema aber solche Halbwahrheiten sollen hier nicht stehen bleiben:

Zum 1. Januar 2002 ist die sogenannte Schuldrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Beim Kaufrecht bringt die Reform für den Verbraucher einige Vorteile:
Neuwaren: Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist (vorher waren es sechs Monate). Als Mängel gelten auch eine unverständliche oder fehlerhafte Montageanleitung. Außerdem muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass beworbene Produkteigenschaften beim Kauf korrekt waren. Beispielsweise darf der Kühlschrank nicht mehr Strom verbrauchen als angegeben.
Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten.
Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.

OlliMK
06.06.2016, 09:57
Dem guten Beitrag von Tom möchte ich nur noch ergänzend hinzu fügen, dass sich 14 Jahre nach der Schuldrechtsreform eine Rechtsprechung dazu entwickelt hat und noch weiter entwickelt. Es zeichnet sich ab, dass im Streitfall durchaus sorgfältig abgewogen werden muss, ob die zu reklamierende Auffälligkeit tatsächlich einen Sachmangel darstellt, für den der Verkäufer dann haften muss - oder ob sie bei Würdigung von Art und Alter des betroffenen Bauteils als natürlicher Verschleiß zu werten ist. Will heißen - wenn an einem 15 Jahre alten Letzthand-Gebrauchtwagen mit 220.000 km, der vom Fähnchenhändler erworben wurde, nach wenigen Monaten der Generator den Geist aufgibt, mehren sich anscheinend die Stimmen, nach denen das als natürlicher Verschleiß und nicht als der Sache innewohnender Mangel zu werten sei.

Je älter also das zu erwerbende Schätzchen ist, desto weniger ist die 12- oder 24monatige SAchmangelhaftung eines Händlers wert. Zumal ja, wie oben korrekt ausgeführt wurde, nur in den ersten 6 Monaten die für den Käufer günstige Beweislastumkehr greift.

Viele Grüße
OlliMK

Bruin
10.06.2016, 11:00
Hallo Heiko,
ich habe zwischenzeitlich meinen Spyder unter der Rubrik "Ich biete" mit allen Daten eingestellt. Hast Du da Zugriff ?
Viele Grüße
Gerhard

schechner
12.06.2016, 07:59
Hallo Bruin,
ich habe noch immer mein Quad verkauft. Anfangs sagtest du doch dir muß es nicht so schnell gehen!? Wenn ich mein Quad verkauft habe und du hast deine Spyder noch, dann würde ich sie gerne kaufen!

Viele Grüße zu Dir,
Heiko