PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man mit den Autoführerschein seine Spyder überall in der EU fahren ?



katze
16.05.2015, 20:31
Hallo @all

Heute kam die Frage auf , kann ich mit meinen Normalen Autoführerschein ;-) erworben vor dem 19.01.2013 ;-) überall zumindest in der EU fahren ?

Wer hat schon Erfahrungen mit nicht EU-Ländern ?

Bekomme allmählich :chuncky: "Lampenfieber" , Scholly´s schickt mir am Mo die Papiere zu Neufahrzeug, ---hilfe-lach-wo sind meine Baldriantabletten--- bei dem was ich hier schon gelesen habe bin ich schon am Überlegen 2 x beim Straßenverkehrsamt vorbeizufahren, so einmal aller in aller ganz öhm "Unschuld" ich will die Tage dies Fahrzeug zulassen, was wollt Ihr alles.

Allen erst einmal ein schönes WE

Gruß
:cat:

JacquesF
16.05.2015, 21:24
Hallo Katze,
Also beim Nachbarn Luxemburg kein Problem mit Autoführerschein.
Auch dir ein schönes Wochenende
Jacques

katze
16.05.2015, 22:50
Hallo Jacques

DANKE ist ja schon mal ein Anfang.

:cat:

Ausgetreten
17.05.2015, 01:27
Hi

Wenn du in einem EU Land fahren darfst, darfst du in allen fahren.

EU Recht geht über Länderecht

OlliMK
17.05.2015, 09:54
Ausgetreten, dem ist mitnichten so. Die Mitgliedsstaaten der EU und des EWR haben die Möglichkeit und nutzen diese auch, für ihr Territorium bei verschiedenen Fahrzeugtypen verschiedene Fahrerlaubnisklassen vorauszusetzen. Beispiele gibt es da viele.

Nehmen wir die Klasse A2 für auf 35kW begrenzte Motorräder. In Deutschland darfst du mit A2 jedes solche Motorrad fahren. In etlichen anderen EU-Staaten, darunter z.B. Polen,wurde dafür eine Klausel in nationales Recht übernommen, die eben besagt, dass ein solches Motorrad nicht eine gedrosselte Version eines Motorrades mit mehr als 70 kW sein darf. Drosselt man als A2- Inhaber eine BMW K 1300S von 175 auf 48 PS, kann man damit in D fahren, in PL nicht.

Oder: in einigen Mitgliedsstaaten darf mit Klasse B auch eine 125er gefahren werden. In Deutschland nicnt. Auch nicht als Durchreisender. Das liegt einfach daran, dass die Staaten die Möglichkeit haben, nationale Ausnahmen und Beschränkungen zu beschließen. Aktueller Stand ist die RL 2006/126/EG.

Zum Thema dreirädrige Kfz. habe icj im ersten Ansatz nichts vernünftiges gefunden. Mein Ausweg ist der Umtausch in den aktuellen Führerschein gewesen, wobei ich als alter Klasse-3-Inhaber automatisch Klasse A und A2 mit Beschränkung auf dreirädrige Kfz. erhalten habe. Das habe ich 2014 gemacht und habe jetzt einen Schein, der der aktuellen Rechtslage in allen EWR-Staaten entspricht. Thema erledigt.

Grüße
OlliMK

katze
17.05.2015, 21:28
@Ausgetreten , so hatte ich theoretisch auch Gedacht, mein Mann hat mir vehement wiedersprochen. Aber er hat ja auch die MopedScheine

@ OlliMK , darf ich fragen wie / wo du deinen Führerschein getauscht hast und wann du deinen Klasse 3 gemacht hattest das du nun dann A / A2 mit einschränkung erhalten hast. Scheint mir auf jeden Fall die Sicherheitsvariante zu sein. Hatte im iNet nicht wirklich hilfreiches dazu gefunden.

DANKE
Gruß
:cat:

OlliMK
18.05.2015, 06:06
gerne, kein Thema:

Erworben habe ich seinerzeit 1989 die Klassen 3/4/5 und der Führerschein dazu wurde vom Märkischen Kreis in NRW ausgestellt. 2000 habe ich den rosa Lappen gegen einen Karten-Führerschein getauscht, weil das Foto vollkommen zerstört war und die Stempel verblasst waren. Damals wurde - ohne dass ich besonders um etwas gebeten hätte - die Klasse 3 im maximalen Umfang auf die neuen Klassen umgeschrieben, d.h. ich habe dadurch B, BE, C1E und CE "79" erhalten. Soweit so gut. Mit diesen Fahrerlaubnisklassen, die nach wie vor als 1989 erworben im Schein standen, konnte ich u.a. auch Trikes fahren.

Wegen der Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen zum 19.01.2013 und wegen meiner Absicht, eine längere Tour durch Südeuropa zu fahren mit dem Spyder, habe ich mir gedacht: "was mag in anderen Ländern passieren, wenn sich ein Dorf-Sheriff in Absurdistan wieder nur die Hälfte merkt und mir für das Führen eines Trikes den Mopped-Schein Klasse A abverlangt, weil das ja ab 2013 in der gesamten EU so geregelt ist??". Wie erklärt man "Bestandsschutz" auf Kroatisch oder Galizisch? Deswegen bin ich nochmals zur Führerscheinstelle im Märkschen Kreis gegangen (ich wohne immer noch hier) und habe um erneute Ausstellung eines neuen Führerscheins gebeten. Ich hatte dabei um die Eintragung der Klasse A mit Beschränkung auf dreirädrige Fahrzeuge gebeten, weil ich von der Möglichkeit kurz vorher gelesen hatte. Die Antwort war, "kein Problem, machen wir automatisch".

Jetzt habe ich also völlig unproblematisch die Klasse A mit Zusatzcode für die Beschränkung auf dreirädrige Fz. mit und ohne Anhänger bekommen, und wieder wurde die Ersterteilung der Fahrerlaubnis 1989 dokumentiert. Mehr kann man, glaube ich, aus der guten alten Klasse 3 nicht machen ;-)

Herzlichst
OlliMK

Sven79
18.05.2015, 17:56
Das heisst jetzt aber in der Schlußfolgerung doch: Bevor ich ins Ausland fahre muss ich schauen, ob ich im Betreffenden Land mit z.B. Klasse A2 einen Spyder fahren darf.
Ich könnte ja auch nach Absurdistan fahren, wo im nationalen Recht vorgeschrieben ist, dass für dreiräderige KFZ der Führerschein Klasse D vorgeschrieben ist. Oder dass ich mit A Führerschein nur Dreiräder bis 20kW bewegen darf ...
Da macht ja eine einheitliche Führerscheinregelung gar keinen Sinn mehr, wenn ich dann die Fahrzeugbestimmungen frei gestalte, oder? EU ist echt seltsam in manchen Sachen.

Betrifft mich selbst jetzt aufgrund persönlicher Führerscheinlage eher wenig, aber interessieren würde mich das doch.
Gruß
Sven

OlliMK
18.05.2015, 18:09
Sven, mit Klasse A2 fährst du den Spyder sicher nirgendwo... hat ja mehr als 35kw/48PS.
Das Durcheinander ist der Tatsache geschuldet, dass

a) es immer noch >100 existierende Führerscheinmodelle in den EWR- und EU-Staaten gibt; ältere Führerscheindokumente dürfen derzeit ersteinmal bis - ich meine 2033 - weiter verwendet werden
b) es im Laufe der Jahrzehnte, in denen es Führerscheine und Fahrerlaubnisse gibt, von Land zu Land unterschiedliche Zuordnungen zwischen Fahrzeugklassen und Fahrerlaubnisklassen gegeben hat und es im Allgemeinen Bestandsschutz gibt
c) es selbst seit der EU-weiten Harmonisierung 2013 nationale Sonderregelungen zu bestimmten Einzelfällen geben darf. Jedes EU-Land hätte zum Beispiel auf nationaler Ebene beschließen dürfen, für Trikes weiterhin nur die Klasse B vorzuschreiben statt Klasse A. Deutschland hat das nicht getan --> nationale Unterschiede weiterhin möglich

Viele Grüße
OlliMK

Sven79
18.05.2015, 18:13
Da kriegste ja Kopfweh.
Mein Beileid an alle, die sich jetzt echt Gedanken machen müssen ob und in welchem Land sie den Spyder fahren dürfen.
Wer rechnet den mit so einem Wahnsinn ....

OlliMK
18.05.2015, 18:33
Ist doch ganz einfach...Kartenführerschein holen, wenn man noch keinen von vor 2013 hat und alle Probleme lösen sich in Rauch auf. Zumindest in der EU.

sinmoto
20.07.2015, 08:12
Hallo, wegen dieser Seite im Internet ist meine Tochter jetzt sauer bzw. traurig:

http://de.brp.com/spyder/einkaufshilfen/fahrerlaubnis.html

Wie ist das mit dem Kartenführerschein gemeint?
Besteht eventuell doch noch eine Chance, dass sie einen Spyder fahren darf, ohne extra den Motorradführerschein machen zu müssen?
Sie hat ihren für Autos jetzt seit genau einem Jahr.
Ansonsten will sie sich nach einem Quad umschauen.

Es grüßt
sin_moto,
der diese Regelung ungerecht findet

Barbarossa
20.07.2015, 08:56
Sie hat ihren für Autos jetzt seit genau einem Jahr.

Dann hat sie wohl leider Pech gehabt! Der Stichtag war der 19. Januar 2013: Wer seinen PKW Führerschein danach gemacht hat, braucht für den Spyder zusätzlich einen Führerschein der Klasse A. Dafür muss man auch mind. 21 Jahre alt sein.

Ist ziemlich doof, aber leider nicht zu ändern ...

Gruß,
Alex

katze
20.07.2015, 16:11
@sinmoto

Da führt leider kein Weg dran vorbei und so nach einigen Monaten Fahrpraxis muss ich sagen , ganz verkehrt ist diese Regel nicht. Ein Spyder ist meiner Ansicht nach inzwischen ein Wolf im Schafspelz.

Gruß
:cat:

OlliMK
20.07.2015, 17:22
Hab dazu eine andere Meinung. In der Mopped-Fahrschule lernt mal zu viele Dinge, die für das Bewegen des Spyder unerheblich sind. Wir müssen keine Achten fahren können und müssen eine völlig andere Kurventechnik anwenden. Ich habe die neue Regelung nicht verstanden. Es grenzt ferner auch PKW-Lenker/-innen aus, die mal eine Lomax-Ente fahren wollen, einen Polaris Slingshot oder einen Morgan Threewheeler. Von der nach wie vor beliebten Piaggio Ape mal ganz zu schweigen. Es leuchtet ÜBERHAUPT nicht ein, wozu man da einen Klasse-A-Führerschein benötigt.

Ausgetreten
20.07.2015, 17:50
Hab dazu eine andere Meinung. In der Mopped-Fahrschule lernt mal zu viele Dinge, die für das Bewegen des Spyder unerheblich sind. Wir müssen keine Achten fahren können und müssen eine völlig andere Kurventechnik anwenden. Ich habe die neue Regelung nicht verstanden. Es grenzt ferner auch PKW-Lenker/-innen aus, die mal eine Lomax-Ente fahren wollen, einen Polaris Slingshot oder einen Morgan Threewheeler. Von der nach wie vor beliebten Piaggio Ape mal ganz zu schweigen. Es leuchtet ÜBERHAUPT nicht ein, wozu man da einen Klasse-A-Führerschein benötigt.

da muss ich dir voll recht geben spyder ist kein motorrad das fahren ist wie tag und nacht !
was ich verstehen kann das ein fahranfänger so ein teil nicht fahren darf ! so würde ich das auch bei einem rappen machen !

gruß René

Sven79
21.07.2015, 08:56
Also ich persönlich kann der Argumentation jetzt nicht folgen, dass Klasse A unlogisch sein soll, weil man viel lernt, was man nicht braucht.
Ich lerne beim PKW auch viel, was ich beim Spyder nicht brauche: Z.B. Scheibwischer bedienen, Schalten,Anschnallen, Sitz einstellen. Dann ist ja der PKW-Führerschein auch nicht der richtige, oder ?

Fakt ist ganz einfach: Es sind ein paar Motorrad Elemente, die für den Spyder brauchbar sind und ein paar PKW-Punkte.
Jetzt gabs wahrscheinlich die Option das Fahrzeug in eine vorhande Klasse zu packen, oder noch eine zusätzliche neue Klasse zu erschaffen. In diesem Blickwinkel finde ich die Lösung gelungen. Oder wollt ihr ne Extraklasse für den Spyder einführen?

Im Endeffekt sollen solche Regelungen aber doch die Sicherheit aller Betroffenen erhöhen. Willst Du Deine Tochter ernsthaft mit einem Jahr Fahrpraxis auf den Spyder setzen, ohne dass Sie vorher (zumindest mal rudimentär) was anderes zu fahren bekommen hat als den "Bürgerkäfig"? Wenn ich da einfach Stumpf an eine Notbremsungssituation denke: Im Auto hält dich der Gurt, auf dem Bike/Spyder musst Du um deine Position kämpfen ...
Auch hier kann ich wieder nur von mir persönlich ausgehen, aber wenn meine Freundin spontan doch noch Lust zum selber fahren bekommt schenke ich Ihr erst mal 3-4 Fahrstunden in der Fahrschule auf dem Motorrad. Das verändert den Blickwinkel meiner persönlichen Meinung nach drastisch und die paar Euro ist mir meine Freundin noch wert.

Gruß
Sven

sinmoto
21.07.2015, 09:57
Ich hätte sie natürlich nicht einfach auf den Spyder gesetzt, um ihr nach dem Losfahren nur noch mit dem Taschentuch hinterherzuwinken, ein wenig wäre vorher schon auf einem Platz geübt worden...:stung:.
Es ist nur traurig (und eventuell etwas ungerecht), dass die Mitschüler aus ihrer Gymnasiumsklasse, die gleich mit 16,5 oder 17 mit dem Autoführerschein angefangen haben, jetzt einen Spyder oder diverse andere Modelle lebenslang ohne erneute Prüfung führen dürfen, sie aber nicht.
Das treibt sie letztendlich zum Quad, wobei sich dann die Frage stellt, ob diese Fahrzeugklasse so viel näher am PKW angesiedelt- und ungefährlicher zu handhaben ist, als z.B. ein Can-Am-Spyder.

Es grüßt
sin_moto

sinmoto
21.07.2015, 17:07
So ein Quad ist ja eigentlich auch nicht direkt schlecht...:chuncky:

https://www.youtube.com/watch?v=qbvhHqmg5OE <---- :cooler:

Es grüßt
sin_moto

Barbarossa
21.07.2015, 17:38
Hallo sinmoto,

den Matthias kenn' ich persönlich - mit dem willst du wahrlich kein Rennen fahren ...

Und wenn's wirklich ein Quad werden soll, dann würde ich mal bei Kymco (http://www.kymco.de/atv-quad-50ccm-bis-700ccm/alle-atv-quad-utv.html) vorbei schauen. Die bieten bereits ab Werk Fahrzeuge für die Straße an ...

Gruß,
Alex

gunone
21.07.2015, 19:04
wenn Quad dann richtig http://www.eatv-racing.de/rc8.htm
Da muss sich selbst der Spyder lang machen.

sinmoto
22.07.2015, 09:04
Toll, was denkt ihr denn, was das Quad so für eine Höchstgeschwindigkeit schaffen könnte?

Es grüßt
sin_moto

Barbarossa
22.07.2015, 09:46
Hallo,

das kommt immer darauf an, was du bereit bist zu investieren! Ein E-ATV kann's mit einem Spyder aufnehmen - kostet aber auch doppelt so viel wie ein RS. Die "bezahlbaren" Quads/ATVs (unter 10000 Euro) bewegen sich wohl so im Bereich 90 - 110 km/h - aber eben nicht auf Dauer!

Gruß,
Alex

Ausgetreten
22.07.2015, 09:56
Hallo

also meiner Meinung nach ist ein Quad(vergleichbarer Preis) keine Alternative zum Spyder.

Der Spyder ist schon, in diesem Segment, die unterste Preisklasse.

Alles andere was es gibt, ist bedeutend teurer!

Barbarossa
22.07.2015, 10:05
@ Ausgetreten: Das ist alles richtig, aber für den Fall, dass jemand keinen Spyder fahren darf, bleiben nicht viele Alternativen im "Spaßsegment". Da kann ein Quad/ATV oder auch ein Side-By-Side ein Ausweg aus der Missere sein ...

Gruß,
Alex

Ausgetreten
22.07.2015, 10:52
Hallo Alex

das stimmt, ich meinte nur dass es keine echte Alternative ohne Führerschein gibt.

Ich finde die Regelung mit dem Führerschein auch bescheiden, aber das ist wie mit dem Datum des 125ccm fahrens. Da waren auch nicht alle froh!

Ich würde auf jeden Fall den Führerschein machen, auch wenn Spyderfahren nichts mit Motorradfahren zu tun hat schadet es 1. nichts und 2. kann man wählen was man fahren will :encouragement:

sinmoto
22.07.2015, 20:09
Entschuldigt, ich habe mich falsch ausgedrückt; meine Frage bezog sich darauf:

wenn Quad dann richtig http://www.eatv-racing.de/rc8.htm
Da muss sich selbst der Spyder lang machen.
Was denkt ihr, was dieses Teil für eine Höchstgeschwindigkeit schaffen könnte?
Mir persönlich gefällt der Spyder aber auch am besten.

Es grüßt
sin_moto

Barbarossa
22.07.2015, 21:07
Hallo,

das E.-ATV 1190 RC8-R läuft ca. 220 km/h ... aber wer will das schon?!

Gruß,
Alex

Kleine
26.07.2015, 19:21
Da ich vorher Motorrad gefahren bin ist das für mich kein Prob. in andere Länder zu fahren

Gruß Kleine

sinmoto
11.08.2017, 12:27
Hallo Freunde, was gilt denn nun eigentlich?
Sind die Bestimmungen von seinerzeit wieder gekippt worden?

http://de.brp.com/spyder/frequently-asked-questions.html

Meine Tochter würde es freuen (und mich natürlich auch).
Kennt sich zufällig jemand mit der aktuellen Gesetzeslage aus?

Es grüßt
sin_moto

blacksheep
11.08.2017, 12:38
Über aktuelle Änderungen kann ich nichts sagen. Mich würde allerdings interessieren, ob diese regelungen in manchen Ländern nur für "einheimisches dauerhaftes Fahren" gilt, oder ob man z.B. in Frankreich auch als Urlauber diese spezielle Schulung absolviert haben muss??

Barbarossa
11.08.2017, 13:07
Hallo Spyder-Kollegen,

ich kann leider auch nur mit gefährlichem Halbwissen glänzen. Meiner Meinung nach gilt für zeitlich eng begrenzte Aufenthalte (z.B. Urlaub) das heimische Recht. Wenn es anders wäre, dann müssten ja z.B. auch die Kennzeichen an das jeweilige nationale Recht angepasst werden; ich denke da z.B. an die winzigen Schildchen der Niederländer ...

BRP macht es sich in dieser Sache leicht und schreibt auf deren Internetseite:


In Deutschland und Österreich ist ein Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder ein Führerschein der Klasse B (PKW) und ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben, um einen Can-Am Spyder im jeweiligen Land fahren zu können. Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.

Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden, um zu prüfen, welchen Führerschein Sie für den Can-Am Spyder benötigen.

Gruß,
Alex

Michaaa
11.08.2017, 13:14
Das was BRP schreibt stimmt schon: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/motorrad/quad-und-trike/