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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Besuch



arrick
08.03.2015, 19:54
Hallo,
Muss dieses Monat zum ersten TÜV, muss ich auf etwas besonderes vorbereitet sein?
Gruß
Arrick

Barbarossa
08.03.2015, 20:48
Hallo Arrick,

sofern sich dein Fahrzeug (weitestgehend) in StVO-konformen Zustand befindet, gibt's normalerweise nichts spezielles zu beachten. Ich war jetzt schon dreimal mit meinem Spyder bei der Hauptuntersuchung - hatte nie irgendwelche Probleme!

Gruß,
Alex

P.s.: Falls der Prüfer eine Probefahrt machen möchte, dann mach ihn nochmals extra drauf aufmerksam, dass der Spyder keine Handbremse hat!

OlliMK
09.03.2015, 05:16
Bei mir gab's letztes Jahr etwas Sucherei nach der FIN, und das AU-Programm fiel mangels OBD-Schnittstelle etwas sparsam aus. Alles andere erregte eher viel Neugier und verlief problemlos. Bin auf nächstes Jahr gespannt, wenn die Hängerkupplung angeguckt wird.

Grüße
OlliMK

Ausgetreten
09.03.2015, 05:28
Hi

Ich würde nur darauf achten dass du deinen Spyder dabei hast :chuncky:

Ne, im Ernst. Wirst keine Probleme haben, sollte der Prüfer eine Probefahrt machen wollen gib Ihm zuerst eine Sicherheitsunterweisung.

Flunki
09.03.2015, 12:36
Hallo Arrick,

.........
P.s.: Falls der Prüfer eine Probefahrt machen möchte, dann mach ihn nochmals extra drauf aufmerksam, dass der Spyder keine Handbremse hat!

hi alex, arrick hat aber ne handbremse:barbershop_quartet_ (musste ich auch erst nachlesen)

aber einweisung des prüfers ist wichtig

meine kupplung haben die vor zwei jahren aufgeraucht......

arrick
09.03.2015, 13:28
Hallo Spyder-Kollegen,

bei dem schönen Wetter habe ich heute in der Mittagspause meinen Spyder gepackt und bin gleich zum TÜV gefahren:cool-new:. Ist bei mir um die Ecke. Nach ca. 1/2 Std. war der Käse gebissen. Der Prüfer fährt selbst eine 800er Bombe:triumphant:.
Aber nun etwas für mich ganz neues was ich nicht gewusst habe. Man kann den TÜV zwei MOnate ohne Strafe überziehen. Außderdem bekommst du dann den Stempel von dem MOnat in dem du vorgefahren bist. D.h. wäre ich jetzt im Mai zum TÜV hätte ich den Stempel vom Mai bekommen obwohl ich im März TÜV hatte.:cooler: Für mich war das völlig neu. Das nur zur Info wer das noch nicht wissen sollte.:wink-new: Ist angeblich im ganzen Bundesgebiet so.
Gruss
Arrick

Ausgetreten
09.03.2015, 13:39
Hallo Arrick

das wusste ich auch nicht, dachte das kostet Geld und der Stempel wird in dem Monat drauf gemacht an dem er fällig gewesen wäre.

Gut zu wissen :encouragement:

Barbarossa
09.03.2015, 13:54
Hallo,

ich habe mal kurz Google bemüht; und das sagt www.bussgeldrechner.org (http://www.bussgeldrechner.org) zum Thema "Hauptuntersuchung überziehen":



Je nachdem, um wie viel die für die fällige Hauptuntersuchung geltenden Fristen überschritten werden, droht gleich doppeltes Ungemach :

Zum einen schlägt der Bußgeldkatalog zu. So ist für ein Überschreiten des Termins der HU für Pkw und Motorrädern von 2 bis 4 Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Wird die fällige TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monate überzogen, droht ein Bußgeldbescheid über 60 Euro nebst 1 Punkt in der Flensburger Punktekartei. Und auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an. Ein Fahrverbot ist für sämtliche Verstöße nach der StVO indes nicht vorgesehen.

Zum anderen sind bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten 20% mehr TÜV-Gebühren für die erweiterte HU anzusetzen.

Einen kleinen Vorteil hat die Fristüberschreitung aber trotzdem: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr rückdatiert . Hätte also ein Pkw im Juli 2014 geprüft werden müssen, wird aber erst im Oktober 2014 beim TÜV vorgeführt, muss er erst wieder in 24 Monaten (September 2016) zur Haupt- und Abgasuntersuchung.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen , welche außerhalb des Betriebszeitraums zum TÜV müssen, sind für den Erhalt der Prüfplakette HU und AU im ersten Monat des Betriebszeitraums zu veranlassen.


Gruß,
Alex