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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuregelung für Trikes



Angel
25.09.2012, 06:48
Was für ne Sch.... ist das den:mad:

Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B).
Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird,
dürfen damit weiterhin Trikes führen.

Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.

http://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/recht-motorrad/motorrad-fuehrerscheinklassen/

Barbarossa
25.09.2012, 09:37
Hallo!

Da braucht man sich eigentlich nicht aufzuregen. So etwas kommt doch immer wieder vor. Ich z.B. darf mit meinem "3er Führerschein" (Klasse B) keine Moppeds mit mehr als 50ccm fahren - nur weil ich den Lappen nach dem 1. April 1980 gemacht habe.

Das ist natürlich Grütze, aber nicht zu ändern ...

Gruß
Alex

SpyderWilli
25.09.2012, 15:33
Hallo Jürgen,

...alles Gute kommt im nu,
von den Technokraten der EU...:swear:

Aber Deutschland hat sich ja immerhin ein paar Jahre Zeit gelassen, um die EU Verordnung aus 2006 in nationales Recht umzusetzen.

Vielleicht hat das ja auch positive Seiten, der freundliche Mann auf der Zulassungsstelle hat mir nämlich gleich das kleine Motorradkennzeichen angeboten :cooler: und die Ausnahmegenehmigung zum Weglassen des vorderen Kennzeichens in die Fahrzeugpapiere eingetragen...

Gruß Stephan