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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Höchtgeschwindigkeit RT & Anhänger



Boris
04.01.2012, 10:46
Moin Spyderland

Der viel bescholtene "Möbelwagen" steht bereits bei uns. - Das Zugfahrzeug sollte in Kürze folgen.

Im Zuge der Reiseplanung stellt sich heraus, dass wir mit dem Gespann ( RT & Hänger ) ca. 100km über Deutsche Strassen brettern müssen.

Die Angaben zur Vmax, also zur Höchstgeschwindigkeit, sind wiedersprüchlich!

Aus Saarlouis kam die Info, dass maximal 80km/h zulässig sind.

Im Netz ist jedoch wiederholt von 60 km/h für Mopeds die Rede. - Auch von Dänischen Trikes, die mit 80km/h rausgezogen und gebüsst wurden...

Der Spyder ist in der Schweiz als "Dreirädriges Motorfahrzeug", also in der selben Klasse wie eine Piaggio Ape zugelassen, und darf max. 80 km/h mit Hänger fahren. Mir ist jedoch bewusst, dass lokales Gesetz vorgeht.

Ich benötige eine verbindliche Aussage zwecks Planung der Route Altona - Kiel.

Danke Euch jetzt schon.

Grüsse aus dem regnerischen Ricola-Land

B.

Barbarossa
04.01.2012, 15:42
Hallo Boris & Heike,

ich habe leider schlechte Nachrichten für euch: In Good Old Germany dürfen Motorräder mit Anhänger nur max. 60 km/h fahren. Somit ist es auch abwegig, dass solche Gespanne auf die Autobahn dürfen. Normalerweise ist eine Geschwindigkeit > 60 km/h vorgeschrieben. Es heißt jedoch "... bauartbedingt schneller als 60 km/h ..." und da die meisten Motorräder sowie auch der Spyder ja bauartbedingt schneller sind als 60 km/h, dürfen sie auf die Autobahn - als rollende Hindernisse :roll:

Das Ganze könnt ihr in der StVO (http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html) nachlesen. Interessant sind für euch §3 Abs. 3 Nr. 2b bzw. §18 Abs. 5 Nr. 2.

Gruß
Alex

Boris
05.01.2012, 09:26
Moin Alex

Danke für die Info.

Naja, mit 60km/h werden wir wohl oder übel die Autobahn vermeiden.

Überland sind es nur wenige Kilometer mehr. Der Zeitfaktor erhöht sich jedoch daurch wesentlich...

Bleibt uns nix anderes übrig...

Grüsse aus dem stürmischen Ricola-Land

B.

Barbarossa
05.01.2012, 18:30
Hallo!

Nur um die Verwirrung komplett zu machen:

Der Willi hat mich heute angerufen und gesagt, dass sein Spyder als Personenkraftfahrzeug zugelassen ist - Schlüsselnummer 0309. Das ist eigentlich nicht üblich. Normalerweise läuft der Spyder unter 3 RÄDR. FZ. > 45 km/h mit der Schlüsselnummer 0419.

Auf jeden Fall - auf alle Fälle - ist der Spyder kein Motorrad. Somit könnte auch §3 Abs. 3 Nr. 2a StVO zutreffend sein ==> 80km/h.

Ich versuch mal, noch weitere Infos zu bekommen ...

Gruß
Alex

Boris
06.01.2012, 08:23
Alex...

Ich bau' auf Dich, oh Du mein Fels im Deutschen §-Dschungel!!

:)

Barbarossa
06.01.2012, 12:20
Hallo Boris!

Habe mal eine Anfrage an den ADAC geschickt. Mal sehen, was dabei 'raus kommt. Wird aber auf jedenfall noch bis Mitte KW2 dauern ...

Gruß
Alex

Boris
06.01.2012, 13:49
Auf Facebook würde ich folgenden Button drücken: *like*

Alufuerst
09.01.2012, 18:44
Hallo Boris wie schnell kannste in Schweiz fahren mit Anhänger ??
Spyder hat auch keine Nebelschlussleuchte !!! also nix Anhänger auch als KFZ- Zulassung

Barbarossa
09.01.2012, 19:14
siehe erster Beitrag dieses Threads:



Der Spyder ist in der Schweiz als "Dreirädriges Motorfahrzeug", also in der selben Klasse wie eine Piaggio Ape zugelassen, und darf max. 80 km/h mit Hänger fahren.


Gruß
Alex

spyderbee
10.01.2012, 18:06
In Deutschland ist die Spyder doch auch ein 3rädiges Motorfahrzeug, jedenfalls in meinem Schein.
Gibt es da auch Unterschiede in good old germany)

gruss sabine

Boris
11.01.2012, 10:55
In Deutschland ist die Spyder doch auch ein 3rädiges Motorfahrzeug, jedenfalls in meinem Schein.
Gibt es da auch Unterschiede in good old germany)

gruss sabine

Gute Frage!

-Alex?

Gruss

B.

Barbarossa
11.01.2012, 16:46
Hallo!

Ich habe hier (http://www.spyderforum.de/forum/showthread.php?1553-Wie-ist-euer-Spyder-zugelassen&p=11408#post11408) mal eine kleine Anfrage diesbezüglich gestartet.

Gruß
Alex

Barbarossa
12.01.2012, 14:57
Hallo Boris!

Ich habe heute folgende Rückmeldung vom ADAC bekommen:



...

Sie sprechen hier in der Tat eine rechtlich nicht eindeutig geklärte Kombination an. Ein L5e-Fahrzeug ist nun mal kein Pkw und auch kein Kraftrad. Daher gelten die 60 km/h schon mal nicht. Eigentlich könnte man sogar die These vertreten, dass für Ihre Kombination überhaupt kein Limit besteht, da es ja nicht ausdrücklich im § 18 benannt ist.

Aber die Rechtsprechung würde wohl hier eine Grenze bei den Regelungen ziehen, die für Pkw gelten. Ähnlich wird es ja auch bei als Pkw zugelassenen Kleintransportern über 3,5 to. gemacht, die von der Rechtsprechung bezüglich Höchstgeschwindigkeit wie Lkw behandelt werden, obwohl dies nicht so eindeutig im Gesetz steht.

...


So, jetzt hast du den "schwarzen Peter": Die 80km/h sind nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten. Wenn du angehalten würdest, käme es bestimmt zur Diskussion, ab du zu schnell warst, oder nicht. Ich denke jedoch, dass es auf keinen Fall einen Strafzettel bzw. Busgeld geben würde. Ein Einspruch hätte sicherlich Erfolg ...

Gruß
Alex

Boris
13.01.2012, 08:44
Dankeschön Alex!!

Das macht die 100km auf Deutschem Territorium etwas angenehmer :)

S U P E R!!!

Grüsse aus dem Regen

B.

Fröschlein
13.01.2012, 08:50
Hallo Alex

Danke für deinen Einsatz !! Grüsse aus der Schweiz !! Fröschlein

Barbarossa
13.01.2012, 10:28
@ Heike & Boris:

Immer wieder gerne ;-)

Gruß
Alex