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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spyder fahren ab 2013 nur noch mit Motorradführerschein!



fumi
03.08.2011, 18:31
Hallo Leute...
Am Sonntag kam auf dem Köterberg mal wieder einer auf mich zu und fragte mich, ob ich denn einen Motorradführerschein habe.
Ich sagte ...ja...und fragte ihn ...warum?
Da erzählte er mir, das man ,,diese Teile'' ab 2013 nur noch mit Motorradführerschein fahren darf.
Ist das nur dummes Zeug oder ist da was drann? :bah:

Gruß Frank

Barbarossa
03.08.2011, 19:10
Hallo!

Da hat wieder einer mit fundiertem Halbwissen geglänzt und unseren Spyder mit einem Trike verwechselt. Außerdem würde eh für alle bereits ausgestellten Führerscheine Bestandsschutz gelten.

Die wichtigsten Neuerungen ab 2013 könnt ihr hier (http://www.motorrad.net/2013/f%C3%BChrerschein-reform-2013-wichtigsten-%C3%A4nderungen.html) nachlesen!

Gruß
Alex

fumi
03.08.2011, 19:36
Danke Alex für die schnelle Antwort.
Na das sind ja mal wieder einige Änderungen im Bereich Führerschein.
Es wird in unserem Land niemals Langweilig.

Barbarossa
03.08.2011, 23:32
@ NaneSteff:


Übrigens nach der Definition 2013 gehören unsere Spyder
sehr wohl zu den Fahrzeugen, für die man die Klasse A benötigt.

Wo hast du das denn gelesen?


... ich habe nirgendwo etwas gefunden, wo von einem Bestandsschutz für das Fahren von
Dreirädrigen Fahrzeugen steht. ...

Bestandsschutz besteht normalerweise immer. Ich darf ja auch mit meinem "alten 3er-Führerschein" Lastzüge mit ein Gesamtgewicht von bis zu 18t fahren - 7,5t Zugmaschine + Anhänger mit Zwillingsachse :roll: Das gibt's heute auch nicht mehr.

Ich mach mir jedenfalls keine Gedanken deswegen ...

Gruß
Alex

springerandy
04.08.2011, 14:29
Hurra Hurra :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

springerandy
05.08.2011, 22:00
Stimmt das is mal nicht so toll ! Las uns optimistisch sein !
Hab auch kein Bock dann mit fast 50 Jahren noch mal den Lappen zu machen !
Hoffe das geht gut aus !

Gruß Andy

Ausgetreten
06.08.2011, 15:59
Hallo,
steht doch im Schreiben drin dass sich keiner Gedanken machen muss. Oder hab ich da etwas ganz falsch verstanden???

Zitat: Die Ausgestaltung einer Besitzstandsregelung für "Alt"-Inhaber der
Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist noch nicht
abschließend geregelt, wird aber bis zur Anwendung der 3. EG-FÜ-RL
zeitgemäß geschaffen sein.


Gruß Ausgetreten

Ausgetreten
07.08.2011, 09:17
Das bedeutet im Amtsdeutsch:

bis jetzt gibt es keine Regelung, es wird aber einen Bestandsschutz geben wenn das Gesetz in Kraft tritt!!!

Deshalb macht euch nix verrückt, wer bis jetzt fährt wird auch in zukunft fahren können.

Gruß Ausgetreten

fumi
07.08.2011, 11:08
Ich interpretiere es auch so wie Ausgetreten.
Gruß Frank