Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 33

Thema: Kann man mit den Autoführerschein seine Spyder überall in der EU fahren ?

  1. #1
    Junior
    Registriert seit
    11.03.2015
    Ort
    Landkreis Holzminden
    Beiträge
    216

    Kann man mit den Autoführerschein seine Spyder überall in der EU fahren ?

    Hallo @all

    Heute kam die Frage auf , kann ich mit meinen Normalen Autoführerschein erworben vor dem 19.01.2013 überall zumindest in der EU fahren ?

    Wer hat schon Erfahrungen mit nicht EU-Ländern ?

    Bekomme allmählich "Lampenfieber" , Scholly´s schickt mir am Mo die Papiere zu Neufahrzeug, ---hilfe-lach-wo sind meine Baldriantabletten--- bei dem was ich hier schon gelesen habe bin ich schon am Überlegen 2 x beim Straßenverkehrsamt vorbeizufahren, so einmal aller in aller ganz öhm "Unschuld" ich will die Tage dies Fahrzeug zulassen, was wollt Ihr alles.

    Allen erst einmal ein schönes WE

    Gruß

  2. #2
    Novize
    Registriert seit
    26.05.2013
    Ort
    Wiltz/Luxemburg
    Beiträge
    78
    Hallo Katze,
    Also beim Nachbarn Luxemburg kein Problem mit Autoführerschein.
    Auch dir ein schönes Wochenende
    Jacques

  3. #3
    Junior
    Registriert seit
    11.03.2015
    Ort
    Landkreis Holzminden
    Beiträge
    216
    Hallo Jacques

    DANKE ist ja schon mal ein Anfang.


  4. #4
    Ausgetreten
    Gast
    Hi

    Wenn du in einem EU Land fahren darfst, darfst du in allen fahren.

    EU Recht geht über Länderecht

  5. #5
    Ryder Avatar von OlliMK
    Registriert seit
    14.07.2012
    Ort
    PLZ 58xxx
    Beiträge
    469
    Ausgetreten, dem ist mitnichten so. Die Mitgliedsstaaten der EU und des EWR haben die Möglichkeit und nutzen diese auch, für ihr Territorium bei verschiedenen Fahrzeugtypen verschiedene Fahrerlaubnisklassen vorauszusetzen. Beispiele gibt es da viele.

    Nehmen wir die Klasse A2 für auf 35kW begrenzte Motorräder. In Deutschland darfst du mit A2 jedes solche Motorrad fahren. In etlichen anderen EU-Staaten, darunter z.B. Polen,wurde dafür eine Klausel in nationales Recht übernommen, die eben besagt, dass ein solches Motorrad nicht eine gedrosselte Version eines Motorrades mit mehr als 70 kW sein darf. Drosselt man als A2- Inhaber eine BMW K 1300S von 175 auf 48 PS, kann man damit in D fahren, in PL nicht.

    Oder: in einigen Mitgliedsstaaten darf mit Klasse B auch eine 125er gefahren werden. In Deutschland nicnt. Auch nicht als Durchreisender. Das liegt einfach daran, dass die Staaten die Möglichkeit haben, nationale Ausnahmen und Beschränkungen zu beschließen. Aktueller Stand ist die RL 2006/126/EG.

    Zum Thema dreirädrige Kfz. habe icj im ersten Ansatz nichts vernünftiges gefunden. Mein Ausweg ist der Umtausch in den aktuellen Führerschein gewesen, wobei ich als alter Klasse-3-Inhaber automatisch Klasse A und A2 mit Beschränkung auf dreirädrige Kfz. erhalten habe. Das habe ich 2014 gemacht und habe jetzt einen Schein, der der aktuellen Rechtslage in allen EWR-Staaten entspricht. Thema erledigt.

    Grüße
    OlliMK

  6. #6
    Junior
    Registriert seit
    11.03.2015
    Ort
    Landkreis Holzminden
    Beiträge
    216
    @Ausgetreten , so hatte ich theoretisch auch Gedacht, mein Mann hat mir vehement wiedersprochen. Aber er hat ja auch die MopedScheine

    @ OlliMK , darf ich fragen wie / wo du deinen Führerschein getauscht hast und wann du deinen Klasse 3 gemacht hattest das du nun dann A / A2 mit einschränkung erhalten hast. Scheint mir auf jeden Fall die Sicherheitsvariante zu sein. Hatte im iNet nicht wirklich hilfreiches dazu gefunden.

    DANKE
    Gruß

  7. #7
    Ryder Avatar von OlliMK
    Registriert seit
    14.07.2012
    Ort
    PLZ 58xxx
    Beiträge
    469
    gerne, kein Thema:

    Erworben habe ich seinerzeit 1989 die Klassen 3/4/5 und der Führerschein dazu wurde vom Märkischen Kreis in NRW ausgestellt. 2000 habe ich den rosa Lappen gegen einen Karten-Führerschein getauscht, weil das Foto vollkommen zerstört war und die Stempel verblasst waren. Damals wurde - ohne dass ich besonders um etwas gebeten hätte - die Klasse 3 im maximalen Umfang auf die neuen Klassen umgeschrieben, d.h. ich habe dadurch B, BE, C1E und CE "79" erhalten. Soweit so gut. Mit diesen Fahrerlaubnisklassen, die nach wie vor als 1989 erworben im Schein standen, konnte ich u.a. auch Trikes fahren.

    Wegen der Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen zum 19.01.2013 und wegen meiner Absicht, eine längere Tour durch Südeuropa zu fahren mit dem Spyder, habe ich mir gedacht: "was mag in anderen Ländern passieren, wenn sich ein Dorf-Sheriff in Absurdistan wieder nur die Hälfte merkt und mir für das Führen eines Trikes den Mopped-Schein Klasse A abverlangt, weil das ja ab 2013 in der gesamten EU so geregelt ist??". Wie erklärt man "Bestandsschutz" auf Kroatisch oder Galizisch? Deswegen bin ich nochmals zur Führerscheinstelle im Märkschen Kreis gegangen (ich wohne immer noch hier) und habe um erneute Ausstellung eines neuen Führerscheins gebeten. Ich hatte dabei um die Eintragung der Klasse A mit Beschränkung auf dreirädrige Fahrzeuge gebeten, weil ich von der Möglichkeit kurz vorher gelesen hatte. Die Antwort war, "kein Problem, machen wir automatisch".

    Jetzt habe ich also völlig unproblematisch die Klasse A mit Zusatzcode für die Beschränkung auf dreirädrige Fz. mit und ohne Anhänger bekommen, und wieder wurde die Ersterteilung der Fahrerlaubnis 1989 dokumentiert. Mehr kann man, glaube ich, aus der guten alten Klasse 3 nicht machen

    Herzlichst
    OlliMK

  8. #8
    Ryder Avatar von Sven79
    Registriert seit
    21.09.2014
    Ort
    Bruchsal
    Beiträge
    337
    Das heisst jetzt aber in der Schlußfolgerung doch: Bevor ich ins Ausland fahre muss ich schauen, ob ich im Betreffenden Land mit z.B. Klasse A2 einen Spyder fahren darf.
    Ich könnte ja auch nach Absurdistan fahren, wo im nationalen Recht vorgeschrieben ist, dass für dreiräderige KFZ der Führerschein Klasse D vorgeschrieben ist. Oder dass ich mit A Führerschein nur Dreiräder bis 20kW bewegen darf ...
    Da macht ja eine einheitliche Führerscheinregelung gar keinen Sinn mehr, wenn ich dann die Fahrzeugbestimmungen frei gestalte, oder? EU ist echt seltsam in manchen Sachen.

    Betrifft mich selbst jetzt aufgrund persönlicher Führerscheinlage eher wenig, aber interessieren würde mich das doch.
    Gruß
    Sven

  9. #9
    Ryder Avatar von OlliMK
    Registriert seit
    14.07.2012
    Ort
    PLZ 58xxx
    Beiträge
    469
    Sven, mit Klasse A2 fährst du den Spyder sicher nirgendwo... hat ja mehr als 35kw/48PS.
    Das Durcheinander ist der Tatsache geschuldet, dass

    a) es immer noch >100 existierende Führerscheinmodelle in den EWR- und EU-Staaten gibt; ältere Führerscheindokumente dürfen derzeit ersteinmal bis - ich meine 2033 - weiter verwendet werden
    b) es im Laufe der Jahrzehnte, in denen es Führerscheine und Fahrerlaubnisse gibt, von Land zu Land unterschiedliche Zuordnungen zwischen Fahrzeugklassen und Fahrerlaubnisklassen gegeben hat und es im Allgemeinen Bestandsschutz gibt
    c) es selbst seit der EU-weiten Harmonisierung 2013 nationale Sonderregelungen zu bestimmten Einzelfällen geben darf. Jedes EU-Land hätte zum Beispiel auf nationaler Ebene beschließen dürfen, für Trikes weiterhin nur die Klasse B vorzuschreiben statt Klasse A. Deutschland hat das nicht getan --> nationale Unterschiede weiterhin möglich

    Viele Grüße
    OlliMK
    Geändert von OlliMK (18.05.2015 um 18:17 Uhr)

  10. #10
    Ryder Avatar von Sven79
    Registriert seit
    21.09.2014
    Ort
    Bruchsal
    Beiträge
    337
    Da kriegste ja Kopfweh.
    Mein Beileid an alle, die sich jetzt echt Gedanken machen müssen ob und in welchem Land sie den Spyder fahren dürfen.
    Wer rechnet den mit so einem Wahnsinn ....

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •