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Thema: Führerschein DDR für den Sypder

  1. #1
    Junior Avatar von Traumspyder
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    Frage Führerschein DDR für den Sypder

    Hallo!
    Wer kann helfen

    Habe den Führerschein der DDR nur A-Klasse. Laut Auskunft darf ich mit diesem Führerschein einen Spyder nur in Deutschland und Österreich fahren.

    Wer hat Erfahrung mit dem Umtausch auf den EU Führerschein, damit "soll" ich auch einen Spyder in den anderen Ländern (Alpen) fahren können . Konnte aber bisher keinen finden, der mir dies bestätigte .

    Der EU Führerschein sind ja auch nur befristet , so weit mir bekannt ist.

    Mein DDR Führerschein ist bis 19.01.2033 gültig , dann bin ich in Rente


    Gruß Horst
    Geändert von Traumspyder (13.03.2018 um 11:27 Uhr)

  2. #2
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Horst,

    ein äusserst interessantes Thema...

    Schau mal hier:
    https://www.bussgeldkatalog.org/ddr-fuehrerschein/

    Gruß Reiner
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  3. #3
    Junior Avatar von Traumspyder
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    Danke Rainer

    A (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.01.1989) Aktuelle Entsprechungen : AM, A1, A2, A, L Schlüsselzahl : L 174, 175 wie ist die Rechtslage ??

  4. #4
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    Also den DDR Führerschein habe ich vor 25 Jahren in einen bundesrepublikanischen
    getauscht. Also wenn Du den Autoführerschein hast, was spricht dagegen ??????

    Volkmar

  5. #5
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Horst,

    ich bin ein WESSI-Reiner und schreibe mich deshalb mit "E" und mit "I", aber egal...

    Zynikermodus AN:

    Nimm Deinen nostalgischen Lappen, pack mal eben ein Bündel Ostmark (im Gegenwert von € 50.-) für Gebühren ein, male Dir am Automaten ein ordentliches Bild Deines Konterfei und gehe schnurstracks zu Deinem für Dich zuständigen Vopo..
    Der stellt Dir dann ein Bundesrepublikanisches Dokument aus, das Dich zum Führen eines KFZ berechtigt..

    Falls Du Dir nicht sicher bist ob das klappt, so spreche den V-Mann in Deiner Strasse an...

    Zynikermodus AUS

    Reiner
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  6. #6
    Junior Avatar von Traumspyder
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    habe keinen Autoführeschein, nur den fürs Motorrad

  7. #7
    Junior Avatar von Ocelot
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    Hallo Horst,

    ganz schön kniffelig dein Problem. Aber ich denke mit dem Führerschein fürs Motorrad darfst du auf jeden Fall den Spyder fahren auch wenn der noch aus der" guten alten Zeit" ist, das man den mit dem Autolappen bewegen darf ist wohl der Mehrspurigkeit geschuldet. Ich glaube bis letzes Jahr irgendwann war man zB. in Italien ( und auch anderen europäischen Ländern)nur geduldet mit dem Autolappen denn da musste man den Motorradschein haben. Das haben sie aber dann geändert. Gab da mal hier im Forum ein Dokument von BRP.
    Also wie gesagt ich denke! aber wissen tue ich es nicht.
    Gruß Björn
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer! E.H.
    ST-S SM5 2014 EZ 12/2016

  8. #8
    Mentor Avatar von Tourensohn
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    Hallo Horst,

    die Wende ist ja schon ein paar Tage her und Du müsstest zwischenzeitlich genug Zeit und Möglichkeiten gehabt haben Dich hinreichend zu informieren...

    Ich kann Dir nur den gut und ernst gemeinten Ratschlag erteilen, Dich an Dein örtliches STVA bzw. Deine für Dich zuständige Führerscheinstelle zu wenden.
    Dort bekommst Du 100%ige Rechtssicherheit...
    Alles andere wäre die Glaskugel befragen..

    Allerdings bin ich der Meinung, dass Du mit Deinem jetzigen Führerschein den Spyder NICHT fahren dürftest..

    R-EI-ner
    Geändert von Tourensohn (13.03.2018 um 19:53 Uhr)
    Spyder STS-SE5 V2 (MY 2014), v Bridgestone, h Toyo, Wilbers v u h , Beifahrerrückenlehne, Koffersystem, Komfortsitz, Navi uvm.

  9. #9
    Junior Avatar von Ocelot
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    Hallo,
    der DDR-Lappen ist und bleibt immer noch weltweit gültig! Der Bundesdeutsche Führerschein (darf man es noch so nennen?) ist es leider nicht. Selbst in der Schweiz könnte es theoretisch schon zu Problemen kommen. Also ist nur das Problem zu klären ob Horst mit dem Motorradschein den Spyder bewegen darfst. Und das dann auch EU-weit. Da brauch der Horst nichts umtauschen und Gebühren bezahlen. Wenn er nicht fahren darf kommt er um den PKW -Schein nicht drumrum und dann bekommt er sowieso den neuen.
    Gruß Björn
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer! E.H.
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  10. #10
    Junior Avatar von sohn47
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    Hallo Traumspyder,
    ich kenne aus dem Osten nur die Fahrerlaubnisklassen von 1 = Motorrad (ab 18 Jahren ohne Leistungsbegrenzung) bis 5 = LKW. Eine Klasse A ist mir völlig unbekannt. Falls Du die Klasse 1 hast, wie ich vermute, werden bei einem Umtausch in den scheckkartengroßen neuen Führerschein die Klassen A1 und A eingetragen. Sicher hätte ich aus Faulheitsgründen meinen alten DDR-Lappen auch behalten, aber da wir mit den Motorrädern nach Rußland fahren wollten, brauchten wir einen Internationalen Führerschein. Und selbigen bekommt man nur ausgestellt, wenn man den bundesdeutschen Führerschein hat. Also: erst DDR-Lappen in neuen Führerschein umgetauscht und dann den Internationalen Führerschein beantragt. Mit der Klasse A dürfte doch das Spyderfahren auch im Ausland kein Problem sein. Bei der Umschreibung sind die Ossis ausnahmsweise mal etwas begünstigt worden: während man in der DDR mit der PKW-Fahrerlaubnis Klasse 4 nur PKW fahren durfte, sind es nach der Umschreibung zusätzlich auch LKW bis 7,5 t. (Hat man das nun nur aus Mitleid so festgelegt oder spielt hier der erkannte IQ eine Rolle?)
    Wenn sich die Fakten ändern, ändere ich meine Meinung. (J. M. Keynes)

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