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Thema: PKW-Maut ab 2016 ... auch für den Spyder?

  1. #21
    Ryder Avatar von Winni
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    Mir kommt da, wo ich das so lese, gerade so ein "komischer" Gedanke. Da ich mit dem spyder eh weitestgehend auf die BAB verzichte (auf überschaubaren Strecken gibt es schließlich so gut wie immer fahrerisch schönere Alternativen und die ganz langen Strecken verbringt er eh als Ladung auf dem Anhänger), wäre es für mich eine ernsthafte Frage ob sich eine Vignette o.ä. für mich lohnen würde. Wobei sich dann für mich einige Fragen auftun die ich mir bzgl. Auto, Wohnmobil usw. nier gestellt habe weil man damit eh auf BAB-Nutzung angewiesen ist:
    Soll es überhaupt eine Wahlmöglichkeit geben?
    Und wenn ja, wie sieht es mit der vieldiskuttierten Kompensation über die KFZ Steuer aus? Bekommen die dann alle oder nur die die BAB-Nutzung bezahlen?
    Hat da vielleicht jemand von euch schon was drüber gehört?
    Wenn du rechts drehst wird die Landschaft schneller in dem Sinne viele Grüße vom Winni, der nach Unfall-Aus seines geliebten 08er GS nun unterwegs ist mit Spyder RS SM5 /2011

  2. #22
    Junior Avatar von Dieter Falk
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    Stellt euch mal vor wir würden als PKW eingestuft,dann
    müßte doch auch das MC aus dem Fahrzeuschein ausgetragen werden,oder:

    Gude

  3. #23
    Mentor Avatar von Rainer
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    Hallo zusammen,

    wenn das alles so stimmt, kann es zur keiner Kompensation kommen, da dann die anderen Europäer schlechter gestellt wären.

    Mein Spyder ist als Trike versichert, bei einer Mautstrecke in den deutschen Alpen war ich nach den Gebühren ein Auto in Melk ebenso beim Parken, Motorräder waren dort frei.

    So gab es einen Strafzettel in der Alpenrepublik, bei den Gebühren für eine Tunneldurchfahrt von Italien in die Schweiz fuhren wir ein Motorrad.

    Also einheitlich ist es nicht.

    Mal sehen wie wir eingestuft werden.

    Gruß Rainer

  4. #24
    Senior Avatar von SpeedFlap
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    Habe heute eine Email bekommen, da gings aber um die Situation bei Oldtimern. Hab mich da grad mal mit beschäftigt. Die zahlen 130€.
    Ein Blick ins Infrastrukturabgabengesetz von Stand 2015 offenbart, dass nur Fahrzeugklassen M1 bzw. M1G betroffen sind. Von Klasse L ist nicht die Rede.

    https://www.gesetze-im-internet.de/i...090410015.html

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