Hallo, allerseits,
ich habe diesen Thread mit Interesse gelesen. Der letzte Kommentar ist zwar schon 2 Jahre alt, aber das Thema immer noch aktuell.
Es gibt ja viele kreative Lösungen, die auch optisch gut aussehen. Erlaubt ist alles, solange die Rennleitung bzw. der nette Herr mit dem runden Aufkleber für's Nummernschild nicht mit dem Kopf schüttelt. Und genau das ist der Knackpunkt: Was der eine toleriert oder gut findet, geht dem anderen vielleicht gegen den Strich. Und das kann unter Umständen auch noch teuer werden.
Als vor zwei Jahren mein RT Tagfahrlicht bekommen sollte, habe ich zunächst einmal viele Informationen eingeholt, was sein muss und was nicht sein darf. Auch eine Vorab-Unterhaltung mit dem TÜV-Prüfer meines Vertrauens war für beide Seiten sehr hilfreich.
Alle notwendigen Informationen zum Thema findet man hier und hier.
In dem Beitrag vom TÜV steht eigentlich alles Notwendige. Bis auf den maximalen Abstand vom Fahrzeugumriss, wenn DRL auch als Begrenzungsleuchten geschaltet werden (max. 40 cm). Das steht so in §51 StVzO.
Und noch etwas: Wenn Tagfahrlicht blendet, ist die Welt in Ordnung. Denn genau das soll es nämlich auch. Darum darf es auch nicht bei Regen, Schneefall, Nebel, Dunkelheit brennen. Wenn es "gedimmt" wird, ist es Begrenzungslicht und kein Tagfahrlicht mehr. Dann gelten auch andere Regeln.
Für die Ausrüstung mit 2 Tagfahrleuchten (ohne Begrenzungsleuchtenfunktion) müssen alle nachfolgenden Punkte erfüllt sein:
1. Kennzeichnung mit ECE-Richtlinie 87
2. Unterkante Leuchte mindestens 250 mm hoch
3. Abstand zwischen den Leuchten mindestens 600 mm
4. Volle Sichtbarkeit der Leuchtflächen: 10° zur Fahrzeugmitte, 20° zur Fahrzeugaußenseite, je 10° nach oben/unten (Bezugspunkt ist die Mitte der Leuchtfläche)
Für die Ausrüstung mit 2 Tagfahrleuchten (mit Begrenzungsleuchtenfunktion) müssen alle nachfolgenden Punkte erfüllt sein:
1. Kennzeichnung mit ECE-Richtlinien 87 und 7 bzw. 50
2. Unterkante Leuchte mindestens 350 mm hoch
3. Abstand zwischen den Leuchten mindestens 600 mm
4. Volle Sichtbarkeit der Leuchtflächen: 45° zur Fahrzeugmitte, 80° zur Fahrzeugaußenseite, je 15° nach oben/unten (Bezugspunkt ist die Mitte der Leuchtfläche)
5. Abstand zwischen Fahrzeugaußenkante und Leuchtenaußenkante max. 400 mm
6. Maximal 2 Begrenzungsleuchten, also vorhandene deaktivieren
Möglich, dass die Lösung mit den Angel Eyes auch die Begrenzungsleuchtenfunktion erfüllt. Aber der Sicherheitsaspekt spricht dagegen. Denn in der Dunkelheit gaukelt die weiter innen angebrachte Begrenzungsleuchte ein schmaleres Fahrzeug vor, weil ja die originale Begrenzungsleuchte im Fender deaktiviert sein muss.
So, das war die langweilige Theorie. Jetzt kommt etwas Praktisches. Meine Anforderungen ans Tagfahrlicht waren:
1. Optisch unauffällige Leuchten.
2. Notfalls mit einem Schalter ein-/auszuschalten.
3. Automatisches Umschalten bei Ein- und Ausfahrten in/aus dunkle/n Bereiche/n.
4. Fail safe: Egal was ausfallen sollte, das Abblendlicht brennt auf jeden Fall.
Die Leuchte für die linke Fahrzeugseite:
DRL-links.jpg
Der Sensor für die Lichtautomatik:
DRL-Sensor.jpg
Der Schalter in der Instrumententafel:
DRL-Schalter.jpg
Die Elektrik im Gepäckraum:
DRL-Elektrik.jpg
Und hier das Ergebnis. Nur die Begrenzungsleuchten sind an:
DRL-Begrenzungslicht.jpg
Motor läuft, Abblendlicht ist eingeschaltet:
DRL-Abblendlicht.jpg
Motor läuft, Tagfahrlicht:
DRL-DRL.jpg
Diese Aktion hat mit Vorbereitungen, Materialbeschaffung und notwendigen Schaltungsmodifikationen etwa ein halbes Jahr gedauert. Aber jetzt habe ich Komfort. Und beim nächsten Mal geht's schneller. Und mein freundlicher TÜV-Prüfer war begeistert....
Grüße
Erwin