Danke für die vielen Antworten. Werde mich noch mal mit meiner Füherscheinstelle in Verbindung setzen . Wie geschrieben , laut Erstauskunft in Deutschland und Österreich möglich.
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Danke für die vielen Antworten. Werde mich noch mal mit meiner Füherscheinstelle in Verbindung setzen . Wie geschrieben , laut Erstauskunft in Deutschland und Österreich möglich.
Oha - nur Deutschland und Österreich...??
Und obwohl wir zwischenzeitlich EU-Recht haben ist das restliche Europa nicht mit inbegriffen..??
Da lobe ich mir meinen EU-Führerschein..
Reiner
hängt wohl mit den Schlüsselummern zusammen , daher diese Einschränkungen
Hallo,
meine Antwort fällt für Dich unbefriedigend aus, denn an statt die Leute hier wuschig zu machen und damit von sich selbst preis zu geben, dass man möglicherweise ein notorischer Schwarzfahrer sei, wäre die richtige Handlungsweise die, Dich an die Führerscheinstelle beim Kraftfahrtbundesamt zu wenden..
Die dortige Auskunft ist kostenfrei, Du bekommst Deine Anfrage sogar schriftlich beantwortet und damit wäre dann Rechtssicherheit hergestellt..
Dank meiner Fähigkeit mit wohl ausgesuchten Schlagwörtern bestimmte Suchmaschinen zu füttern, habe ich zu Deiner Mutmaßung, es liege an den Schlüsselnummern, für Dich mal eben nachgesehen, was diese Angaben in Deinem Fall bedeuten:
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
Somit dürfte weiterhin einer Spekulation über die Gültigkeit Deiner Fahrerlaubnis Tür und Tor geöffnet sein, denn unsere Spydermodelle sind allesamt leistungstechnisch weitaus größer dimmensioniert, als in den oben genannten Schlüsselzahlen erklärt
R-EI-ner
Hallo
:sorrow: da steht wohl bald ein Spyder zum verkauf :whistle:
Hallo,
danke Reiner das du dir die Mühe mit der Schlüsselnummersuche gemacht hast. Das erklärt natürlich einiges jetzt wo man besser Bescheid weiß. Laut deinen Recherchen fährt der Horst eindeutig illegal auf unseren Straßen. Mit der Genehmigung für ein "Krause Duo" einen Spyder zu bewegen ist ja wohl der Hammer!:stupid:
Gültigkeit der Fahrerlaubnis hin oder her ist eine Sache, aber die Fahrzeugklassen lustig nach eigenem Ermessen auszulegen... Junge Junge!
So ein Haufen unnötiger Aufregung, von mir Sorry dafür :cheers:, wegen nichts.
Gruß Björn
@Ausgetreten:
Ich bin mir gar nicht mal sicher ob er überhaupt einen Spyder besitzt - in seinen Forenbeiträgen war zwar die Andeutung von Kaufinteresse da, aber einen eindeutigen Thread nach dem Motto "ich bin ein stolzer Spyderbesitzer" habe ich in seiner Forenvita nicht gefunden..
@Ocelot:
alles gut..
Reiner
Jetzt lasst den TE doch mal in Ruhe, eure Schlussfolgerungen helfen nicht wirklich. Immerhin sagte im die Zulassungsstelle wohl, dass es in D und Ö erlaubt ist.
Roger
Übrigens habe ich nun gefunden worauf sich der TE in seinem Ursprungsbeitrag berufen hatte..
Das sagt BRP:
In Deutschland und Österreich ist ein Führerschein der Klasse A (Motorrad) oder ein Führerschein der Klasse B (PKW) und ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben, um einen Can-Am Spyder im jeweiligen Land fahren zu können. Für alle weiteren Länder wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
Habe ja schon einen Spyder in Auge ,aber ohne sicher zu seih ihn fahren zu dürfen , , möchte ich ihn nicht unbedingt als " Wetranlage " kaufen.